Sehr geehrte Damen und Herren,

für das Berufskolleg des Dachdeckerhandwerks Westfalen gilt ab diesem Schuljahr, wie für alle Schulen in NRW, die Rückkehr zum Regelschulbetrieb.
Das bedeutet bei der jetzigen Auszubildendenzahl in Westfalen nahezu 100 % Auslastung all unserer Bettenkapazitäten für unser Berufskolleg.
Leider sind unsere Übernachtungsmöglichkeiten durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung und nach wiederholten Gesprächen mit den verantwortlichen Stellen bei der Bezirksregierung, dem Gesundheitsamt, der Gemeinde Eslohe und der Schulleitung auf 50 % (Belegung der 4-Bettzimmer nur mit 2 Personen) reduziert worden.
Wir gehen zurzeit davon aus, dass eine Lockerung dieser Beschränkungen in absehbarer Zukunft nicht erfolgen wird und wir mindestens bis Ende 2020 mit dieser Situation umgehen müssen.
Deshalb sind wir gezwungen, für ca. 70 Schülerinnen und Schüler unseres Berufsschulunterrichtes externe Unterkünfte in Doppelzimmern anzumieten.
Ab dem 31.08.2020 werden wir 70 Schüler in Doppelzimmern in 2 Unterkünften in Bad Fredeburg unterbringen.
• Im Landerlebnishof Schmidt-Mühle https://www.schmidt-muehle.eu/ und direkt gegenüber
• im Musikbildungszentrum Bad Fredeburg https://mbz-suedwestfalen.de/
Von montags bis freitags können unsere Blockschüler dort mit Frühstück und Abendessen übernachten. Ein Bus-Shuttle, beginnend mit Montag, 17:00 Uhr nach Bad Fredeburg und endend am Freitagmorgen um 7:00 Uhr mit einer Fahrt nach Eslohe zum Unterricht, wird ebenfalls angeboten.
Die 70 Schüler werden in der Einladung zum Blockunterricht noch einmal gesondert auf diese Veränderung hingewiesen und es werden Details zur Anreise mitgeteilt.
Bedauerlicherweise entstehen durch die geänderten Rahmenbedingungen zusätzliche Kosten, die wir aus Gründen der Solidarität auf alle Betriebe mit Auszubildenden in Westfalen umlegen müssen.
Deshalb werden wir ab dem 31.08.2020 für den 5-wöchigen Berufsschulblock 725,- € an die Betriebe berechnen müssen, um hier kostendeckend agieren zu können.
Soweit es zu behördlichen Schließungen oder Teilschließungen der Schule (Quarantäne bzw. Lockdown) kommt, können wir die Kosten nur soweit zurückerstatten, als diese nicht verbraucht oder uns in Rechnung gestellt werden.
Selbstverständlich werden wir bei Lockerungen unserer Beschränkungen unverzüglich die dann zu erwartenden Einsparungen an die Betriebe weitergeben.
In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal explizit darauf hin, dass das Berufskolleg des Dachdeckerhandwerks Westfalen seine Zuschüsse für die Durchführung des Schulunterrichts ausschließlich im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung durch das Land NRW erhält. Für die Unterbringung und Verpflegung der Auszubildenden kommen seit 1996 die Ausbildungsbetriebe auf. In diesem Jahr bezahlten die Betriebe bis heute für einen fünf-wöchigen Block 532,- € an das Berufskolleg.
Seit dem 01.03.2018 fördert das Land NRW die notwendige Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch aufgrund des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung mit bis zu 500,- €. Das Prozedere ist den allermeisten Betrieben mittlerweile bekannt.