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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 11/2023

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Anpassung des Produktdatenblattes Unterdeckplatten (UDP)

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Produktdatenblatt Unterdeckplatten aus Holzfasern (UDP) von Dezember 2012, Bestandteil der Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, enthält die Anforderungen und Nachweisverfahren für Unterdeckplatten, gegründet unter anderem auf die Norm DIN 4108, Teil 10 aus 06-2008.

Dort ist in Tabelle 13 unter dem Kürzel DAD (Außendämmung von Dach oder Decke, vor Bewitterung geschützt, Dämmung unter Deckungen) unter dem Kürzel „ds“ (sehr hohe Druckbelastbarkeit) eine Druckfestigkeit von 100 kPa als Mindestanforderung für Holzfaserdämmstoffe (WF) angegeben.

 

Die DIN 4108 Teil 10 ist Ende 2021 neu erschienen und enthält nun in der Tabelle 13 -Mindestanforderungen an Holzfaserdämmstoffe (WF) nach DIN EN 13171- in der Zeile für Außendämmung von Dach oder Decke, vor Bewitterung geschützt, Dämmung unter Deckungen (DAD), das Kurzzeichen „dh“ (hohe Druckbelastbarkeit) mit 100 kPa. Das Kürzel „ds“ wird jetzt mit 150 kPa angegeben.

Da eine Druckbelastbarkeit von 100 kPa für die Unterdeckplatten ausreichend ist, hat der Ausschuss Zusatzmaßnahmen und Einbauteile beschlossen, das Kürzel „ds“ in der Tabelle 1 des Produktdatenblattes für Unterdeckplatten in das Kürzel „dh“ zu ändern, um der Norm zu entsprechen.

Das geänderte Produktdatenblatt soll mit dem Merkblatt Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen und dem Produktdatenblatt für Unterdeck- und Unterspannbahnen veröffentlicht werden. Produkte, die auf Grundlage der DIN 4108 Teil 10 von 11-2021 deklariert sind, können daher bereits jetzt mit der Druckfestigkeit der Klasse „dh“ regelkonform verarbeitet werden.

 

Den Beitrag können Sie hier herunterladen.

 

 

Lehrgang zur Verlängerung der Sachkunde bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten – TRGS 519
Nur 6 Jahre tagesgenau gültig!

Bitte überprüfen Sie Ihren Nachweis.

Bei vielen anstehenden Dachsanierungen sind häufig kritische, asbesthaltige Baustoffe zu demontieren und zu befördern. Wir empfehlen Ihnen, die gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweise Ihrer Mitarbeiter*innen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von asbesthaltigen Produkten regelmäßig zu prüfen und rechtzeitig zu verlängern. Wenn der Sachkundenachweis “Asbest” im Jahr 2017 erworben wurde, muss spätestens 2023 die Qualifikation in einem eintägigen Fortbildungslehrgang (ohne Prüfung) für weitere 6 Jahre verlängert werden. In Kürze bieten wir einen Lehrgang zur Verlängerung des Sachkundenachweises an:
Hier klicken

 

 
Tolle Aktion der Schüler-/innen von der Dachdeckerschule Eslohe!
 
Satte 165,00 Euro konnten durch die Sammlung von Pfandflaschen in der Woche vor Ostern eingebracht werden. Der Flachdachlehrgang hat den Scheck am 5. April 2023 an den Kindergarten St. Peter und Paul übergeben. Leiterin Andrea Fischer und die Kinder haben sich riesig darüber gefreut und überlegen nun zusammen mit den Kindern was Sie davon anschaffen möchten.

 

Mach dein Ding im Handwerk: Münsters Handwerker begeistern mit Mitmach-Aktionen

Berufsorientierungsmesse der Innungen jährte sich zum 10. Mal

 
Rund 650 Schülerinnen und Schüler aus 14 Bildungseinrichtungen informierten sich am 29.03.2023 bei „Mach dein Ding im Handwerk“ über Ausbildungen und Karrierewege im Handwerk. In kleinen Gruppen erkundeten sie das Ausstellungsgelände und probierten gewerkstypische Tätigkeiten aus. Einen Dentalscan erstellen und verarbeiten am Stand der Zahntechniker-Innung, das Fräsen und Montieren einer Flachdübelverbindung mit den Auszubildenden des Tischler-Handwerks oder das Löten kleiner Platinen – für jedes Interesse war etwas dabei.
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