Liebe Mitglieder,

die von der Ministerpräsidentenkonferenz am 22.03.2021 beschlossene „Ruhetags-Regelung“ über Ostern wurde gerade in einer erneuten Bund-/Länderrunde gekippt. Grund hierfür waren zum einen die massiven Proteste der Wirtschaftsverbände und zum anderen die rechtliche Schwierigkeit in der Umsetzung.

Dies bedeutet für das Dachdeckerhandwerk:
Der Gründonnerstag (01.04.2021) bleibt ein regulärer Arbeitstag. Betriebsschließungen werden nicht verfügt. Es ist davon auszugehen, dass alle Bundesländer dem folgen werden.

Mit Ausnahme der Ruhetags-Regelung bleibt es bei den gestern im Infobrief veröffentlichen Maßnahmen. Über etwaige landesspezifische zusätzliche Regelungen halten wir Sie selbstverständlich informiert.