Sehr geehrte Damen und Herren,

die neuen Beschlüsse aus dem „Corona-Gipfel“ der Kanzlerin mit den 16 Länderchefs haben wir für Sie wieder einmal vereinfacht zusammengefasst:

► Gründonnerstag und Ostersamstag werden als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. „Die Regelung erfolgt analog zu Sonn- und Feiertagen“. Das bedeute, dass etwa Tankstellen geöffnet hätten und bestimmte Unternehmen mit entsprechender Genehmigung. Wir erwarten hierzu noch eine gesonderte Klärung, ob dieser Ruhetag dann als zusätzlicher Feiertag zu verstehen sein soll, da in diesem Falle der Gründonnerstag arbeitsfrei wäre und Entgeltfortzahlungspflicht bestünde. Einzelheiten dazu folgen in einem gesonderten Schreiben.

► Supermärkte sind hiervon ebenfalls betroffen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel wird am Samstag öffnen.

► Auch Ostermessen und andere religiöse Veranstaltungen sollen NICHT stattfinden.

► Private Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sind erlaubt. Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt.

► Die sogenannte „Notbremse“ wird hart durchgesetzt! In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 sind dann wieder die Regeln in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Heißt: Einzelhandel ist dicht. Die Friseure dürfen dagegen offen bleiben. Auch „Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen“ sollen in diesen Landkreisen gelten!

► Urlaub im eigenen Bundesland ist gestrichen! Keine Ausnahmen für Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die zumindest Ferienwohnungen und Camping-Plätze für Oster-Urlauber öffnen wollten.

Stattdessen wird wieder „eindringlich“ an alle Bürger appelliert, „auf nicht zwingende Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“.

► Quarantäne für Mallorca-Urlauber ist vom Tisch: Urlaubsrückkehrer aus Ländern mit niedriger Inzidenz sollen durch die Airlines vor dem Rückflug getestet werden. Zudem sind Fluglinien aufgefordert, den Flugverkehr während der Osterferien nicht auszuweiten.

► Auch nach dem Knallhart-Lockdown über Ostern sind Öffnungen NICHT garantiert. Über die Zeit nach dem 5. April heißt es: „Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021.“

Dies sind die bundesweiten Beschlüsse, selbstverständlich können abweichende Beschlüsse auf Landesebene gefasst werden.

Die Empfehlungen hinsichtlich der im Gespräch stehenden Selbsttestungen veröffentlichen wir zeitnah im noch heute zu veröffentlichen Newsletter.