Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der weiterhin steigenden Corona-Zahlen gilt in NRW die vereinbarte Corona-Notbremse. Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer Stadt an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100, greift die Corona-Notbremse. Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten:

Entweder Strenger Lockdown mit den bis zum 7. März 2021 geltenden Regelungen oder strenger Lockdown mit Test-Option. Test-Option heißt, dass wenn vor Ort ein ausreichendes Angebot an kostenlosen Bürgertestungen bereitsteht, die bestehenden Öffnungen weiter in Anspruch genommen werden können. Zwingende Voraussetzung hierfür ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Ein solches erhalten Sie insbesondere von den Bürger-Teststationen in schriftlicher oder elektronischer Form. Ein Laien- oder Selbsttest ist aufgrund des fehlenden Nachweises nicht ausreichend. Ist die Testoption in Ihrer Region nicht gegeben, so gilt der strenge Lockdown ohne Ausnahmen. Die strengen Abstands- und Hygieneregeln gelten ohnehin weiter.

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 29. März 2021 im Überblick.

Aktuelle Städte und Kreise mit Notbremse:
• Stadt Bielefeld
• Kreis Gütersloh
• Hochsauerlandkreis
• Kreis Olpe
• Kreis Steinfurt
• Stadt Bottrop
• Stadt Bochum (Test-Option)
• Kreis Borken (Test-Option)
• Stadt Dortmund (Test-Option)
• Ennepe-Ruhr-Kreis (Test-Option)
• Stadt Gelsenkirchen (Test-Option)
• Stadt Hagen
• Kreis Herford (Test-Option)
• Stadt Herne (Test-Option)
• Kreis Lippe (Test-Option)
• Märkischer Kreis
• Kreis Minden-Lübbecke (Test-Option)
• Kreis Recklinghausen (Test-Option)
• Kreis Siegen-Wittgenstein

Für alle anderen Städte und Kreise gelten nach wie vor die Regelungen ab dem 8. März 2021 (s. obiger Link, linke Spalte).

Selbstverständlich kann sich an dieser Liste regelmäßig etwas ändern. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen aus Ihrer Region.