Liebe Mitglieder,

Ihre telefonischen Anfragen lassen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des geänderten Infektionsschutzgesetzes erahnen, insbesondere, soweit es um die Testung und Dokumentation geht. Für entsprechende Klärung soll die FAQ-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dienlich sein, die Sie hier abrufen können.

Selbsttest
Auf der genannten Seite bestätigt das Ministerium, dass es zulässig und ausreichend sei, wenn der Arbeitnehmer sich unter Beaufsichtigung des Arbeitgebers oder einer delegierten und für die Testung eingewiesene Person einem Selbsttest unterzieht. Dieser „Nachweis“ hat ausschließlich innerbetriebliche Wirkung für die Prüfung durch den Arbeitgeber und dient nicht zur Verwertung als „Testnachweis“ im öffentlichen Rechtsverkehr. Im Übrigen gilt nach wie vor die Verpflichtung des Arbeitgebers 2-mal pro Woche einen Selbsttest anzubieten. Die Gültigkeit beläuft sich auf 24 Stunden ab Testung; bei PCR-Test 48-Stunden.

Form der Dokumentation
Hinsichtlich der Dokumentationspflicht empfehlen wir das von uns entworfene Formblatt zu verwenden und dieses Dokument datenschutzsicher (digital oder analog) aufzubewahren.

Prüfung der Impfung
Für die Verifizierung der vollständigen Impfung empfehlen wir die Anwendung der Applikation Covpass Check für Ihr Smartphone oder Tablet. Mittels dieser App können Sie beispielsweise den QR-Code der Corona-Warn-App einscannen und auf Echtheit prüfen!

Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung!