Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, für diejenigen Betriebe, die durch die Corona-Krise wirtschaftliche Einbußen erleiden, erleichterte Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit und die Beantragung von Kurzarbeitergeld einzuführen. Die Erleichterungen sollen rückwirkend zum 01.03.2020 gelten.

Da im Dachdeckerhandwerk bis zum 31.03.2020 noch die Regelungen des Saison-Kurzarbeitergelds (S-Kug) gelten (zu den Unterschieden informiert das Infoblatt), klären wir derzeit noch mit der Bundesregierung ab, ob die S-Kug-Regelungen bis zum 31.03.2020 vorrangig gelten oder ob die Betriebe des Dachdeckerhandwerks bereits jetzt die Möglichkeit haben, von den aktualisierten Kug-Regelungen Gebrauch zu machen. Der Vorteil der Kug-Regelungen besteht darin, dass die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber nicht zulasten der Winterbauumlage geht und zum anderen, dass beim Kug auch kaufmännische und technische Angestellte einbezogen sind.

Kurzarbeit ab 1. April 2020 – Formular-Ausfüllbeispiel
Der ZVDH hat ein Infoblatt erstellt, mit dem den Betrieben eine Hilfe an die Hand gegeben werden kann, was bei Kurzarbeit ab 1. April 2020 zu beachten ist und wie die notwendigen Formulare der Agentur für Arbeit auszufüllen sind.

Hierzu stellen wir für einen definierten Musterbetrieb die vorgesehenen Formulare Kug 101, Kug 107 und Kug 108 mit Beispieldaten als Ausfüllhilfe zur Verfügung. Wir beginnen hierbei mit der Anzeige über Arbeitsausfall (Formular Kug 101), die unverzüglich eingereicht werden sollte, wenn der Betrieb bereits heute mit einem Arbeitsausfall im Monat April 2020 rechnet, der durch Kurzarbeit abgedeckt werden muss.

Die Formulare Kug 107 und Kug 108 können frühestens nach Ablauf des 1. Kalendermonats und somit frühestens Anfang Mai 2020 vom Betrieb eingereicht werden. Da die Bundesagentur für Arbeit das Formular Kug 108 zudem noch nicht an die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten erleichterten neuen Bedingungen angepasst hat, werden beide Formulare in ausgefüllter Form vom ZVDH rechtzeitig Ende April 2020 zur Verfügung gestellt.

Die Dateien sowie viele weitere Informationen sind im „Corona-Informationssystem“ (CIS) des ZVDH im Intranet eingestellt und unter www.dachdecker.de abrufbar.
Ihre Zugangsdaten für den internen Bereich unter www.dachdecker-westfalen.de gelten auch für den Mitgliederbereich des ZVDH.