Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung hat am Wochenende angekündigt, dass die Bürgschaftsbank NRW ab sofort sogenannte „72-Stunden-Expressbürgschaften“ ermöglichen wird. Darüber hinaus weist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie auf die aktuellen und zum Teil noch einmal ausgeweiteten öffentlichen Finanzierungsangebote zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen hin:

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) nunmehr mit bis zu 80 Prozent besichert werden. Diese Bürgschaften sollen im Rahmen der Expressbürgschaft binnen 72 Stunden von der Bürgschaftsbank bewilligt werden können. Erforderlich ist hier auch weiterhin die Begleitung durch die jeweiligen Hausbanken. Es wird empfohlen, bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen zeitnah das Gespräch mit der Hausbank zu suchen. Weitere Informationen: NRW.BANK-Infoline: 0211 91741 4800

Kleine Unternehmen und Existenzgründer können aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt und ohne Beteiligung der Hausbank bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Weitere Informationen:

https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/

Die Landesregierung hat außerdem angekündigt, weitere Initiativen für schnellere Planungen und Genehmigungen, zum Abbau von Bürokratie, zum beschleunigten Ausbau des Gigabitnetzes und der Erneuerbaren Energien und zur Unterstützung von Innovationen und Gründungen vorzubereiten. Über die weiteren Entwicklungen hierzu werden wir Sie selbstverständlich unmittelbar informieren.

Mit freundlichen Grüßen
UNTERNEHMERVERBAND HANDWERK NRW

Dr. Frank Wackers
Hauptgeschäftsführer