Liebe Mitglieder,

„Betriebsrentenstärkungsgesetzt“! Was sich zunächst so trocken anhört, hat gerade für Sie als Dachdeckerbetrieb besondere Bedeutung, denn der Gesetzgeber verpflichtet die Arbeitgeber seit dem 01.01.2019 bei neuen Verträgen zur Entgeltumwandlung zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts. Uns wurde davon berichtet, dass die Versicherungen mit den Arbeitnehmern zu werbezwecken Kontakt aufgenommen hätten und letztere nun beim Arbeitgeber anteiligen Beitrag fordern, obwohl möglicherweise die Voraussetzungen nicht oder noch nicht vorliegen. Wir möchten Ihnen dringend empfehlen, sich diesem wichtigen Thema in einem kurzen kostenlosen Webinar, gehalten durch den Betriebs- und Rentenberater, Michael Dötz, zu widmen.

Schalten Sie sich dazu morgen, am 23.02.2021, Beginn 17:00 Uhr unter
https://global.gotomeeting.com/join/522650045 zu.

Wir freuen uns, Sie morgen zu sehen!