Neuer Mindestlohn im Dachdecker-Handwerk ab Januar 2020

Die vertragliche Bindung zu den tariflichen Mindestlöhnen im Dachdecker-Handwerk besteht nur bis 31. Dezember 2019. Zum grundsätzlichen Erhalt dieses den Wettbewerb ordnenden Instruments mussten die Verhandlungen mit dem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU), aufgenommen werden. Das auch in Westfalen mit überwiegender Mehrheit angenommene Ergebnis wurde von beiden
Parteien wie folgt vereinbart:

Für ungelernte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen (ML 1)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020 12,40 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021 12,60 Euro

Für gelernte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Gellen/Gesellinnen (ML 2)
Mindestlohn ab 1. Januar 2020 13,60 Euro
Mindestlohn ab 1. Januar 2021 14,10 Euro

Zusätzliche Ausnahmen zum tariflichen Mindestlohn
Neben den bekannten Ausnahmen (Schüler, Schulabgänger und Reinigungspersonal) fallen künftig auch Personen unter die Ausnahme des tariflichen Mindestlohns, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren und eigentlich nicht in den tariflichen Geltungsbereich gehören. Der bisher ebenfalls vom Ausnahmetatbestand erfasste Lagerist am Betriebssitz fällt im Hinblick auf
die Beschränkung „als Lagerist“ weg, wodurch zukünftig auch Hausmeister- und Sortiertätigkeiten in der Entsorgung, die häufig von Rentnern oder Teilzeitkräften durchgeführt werden, vom vertraglichen Mindestlohn ausgenommen sind. Für diese Fälle gilt dann der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,19 Euro/Stunde. Mitarbeiter, die am Betriebssitz beschäftigt sind und im Bereich der Vorfertigung handwerkliche Tätigkeiten
erbringen, fallen nicht unter diesen Ausnahmetatbestand.

Der Tarifvertrag ist auf 24 Monate abgeschlossen und endet somit am 31. Dezember 2021. Die Sozialpartner werden nun gemeinsam den Antrag auf Erlass einer Rechtsordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellen. Damit wird der Mindestlohn – wie bisher schon – allgemeinverbindlich und gilt für alle Dachdeckerunternehmen (in- und ausländische), die in Deutschland tätig sind.

Für Fragen rund um den tariflichen Mindestlohn stehen wir Ihnen auch sehr gerne zur Verfügung.