Fragen zur Abgrenzung der unterschiedlichen Steuersätze

Sehr geehrte Damen und Herren,

die sicherlich gut gemeinte Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % bringt nach unserer Beobachtung mehr administrative Probleme als ökonomische Vorteile mit sich. Seit Bekanntgabe der steuerrechtlichen Änderung sind viele Fragen bei uns eingegangen, zu deren Beantwortung wir Rücksprache mit dem Zentralverband und den Ministerien genommen haben. In Ergänzung zu unserem Infobrief „Konjunkturpaket der Bundesregierung – Abgrenzungsfragen Umsatzsteuer“ vom 09.06.2020 haben wir diese Fragen mit Bezugnahme auf die Themenbereiche Abnahme, Teilleistungen, Entgeltminderungen wie Skonto/Preisnachlass sowie Zusatzinformationen betreffend die Umsatzsteuer-Voranmeldung aufgenommen. Einzelheiten finden Sie hier.

Ferner liegt uns mittlerweile auch ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 2020 vor, welches hier abgerufen werden kann.

Unsere Informationen haben Hinweischarakter und ersetzen keine steuerrechtliche Beratung im Einzelfall. Insofern empfehlen wir die Rücksprache mit dem / der Steuerberater/-in.