Inhalt des Newsletters:
Homeoffice
Coronaregeln ab 11.01.2021
GFW-Dach Weiterbildungsprogramm
Homeoffice
Liebe Mitglieder,
eine Lockerung der zur Eindämmung von COVID-19 angeordneten Maßnahmen steht kurzfristig nicht in Aussicht; im Gegenteil, seit der auf Landesebene umzusetzenden Corona-Schutzverordnung vom 05. Januar 2021 müssen wir uns mit noch strengeren Regeln befassen. Die handwerkliche Tätigkeit ist unter Einhaltung der nach wie vor geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen erlaubt. Der Verordnungsgeber legt aber allen Arbeitgebern nahe, Homeoffice -wo möglich- anzubieten. Beim gewerblichen Mitarbeiter lässt das zu schaffende Gewerk kaum den Verzicht auf Präsenz zu. Man könnte insoweit allerdings organisatorisch planen, dass Zusammenkünfte der Mitarbeiter, die beispielsweise nicht zusammen in einer Kolonne eingeteilt sind, im Betrieb auf das notwendigste reduziert werden. Hierbei kommt es selbstverständlich auch auf die Umsetzbarkeit an und obliegt jedem Betrieb freiwillig. Im kaufmännischen Bereich wäre eine Umsetzung aufgrund einer Weisung oder Vereinbarung zumindest für die Überbrückung der Pandemie zulässig und wirksam. Für eine generelle Regelung empfehlen wir allerdings eine schriftliche Vereinbarung entsprechend des hier beigefügten Musters.
Sollten Sie zum Thema Homeoffice oder pandemisch bedingte Vertragsanpassungen im Arbeitsrecht Fragen haben, so steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne telefonisch zur Verfügung.
Coronaregeln ab 11.01.2021
Ab dem 11.01.2021 gelten in den einzelnen Bundesländern verschärfte Lockdown Bedingungen. Die für NRW hinzugekommenen Veränderungen betreffen im Wesentlichen folgende private und beruflichen Bereiche des Lebensaltages:
Kontaktbeschränkungen
Für private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum gilt: Angehörige eines Hausstandes dürfen sich mit max. einer weiteren Person eines anderen Hausstandes treffen. Die weitere Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus dem eigenen Hausstand begleitet werden.
Unterrichtsbetrieb
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen gilt ab dem 11. Januar 2021 für alle Jahrgänge Distanzunterricht. Die Schulen bieten ein Notbetreuungsangebot für die Klassen 1-6.
Kinderkrankengeld
Der Bund will gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Testpflicht für Einreisende
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll nun zusätzlich eine Testpflicht eingeführt werden. Einreisende müssen sich ab 11. Januar bis zu 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise testen lassen. Unabhängig davon bleibt es bei der zehntägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann auch weiterhin durch ein negatives Ergebnis eines weiteren, frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommenen Tests verkürzt werden.
Wirtschaftshilfen
Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder soll spätestens ab dem 10. Januar erfolgen. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Erste Auszahlungen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III sollen durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Einzelheiten können Sie auch nach wie vor auf der Corona -Virus- Button des ZVDH unter www.dachdecker.org abrufen.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde zwar überarbeitet, allerdings ergeben sich daraus für das Dachdeckerhandwerk keine Veränderungen. Es kann also wie bisher nach den geltenden Vorgaben auf den Baustellen gearbeitet werden. Hier nochmal die von der BG BAU zusammengestellten Vorgaben und Handlungshilfen: Handlungshilfen für das Baugewerbe zum Thema
Seminarprogramm 2021 der GFW-Dach
Das Weiterbildungsprogramm 2021 der GFW-Dach ist da und kann hier heruntergeladen werden!