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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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15/2020

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Bildungszentrum des westfälischen Dachdeckerhandwerks – Wiederaufnahme der Überbetrieblichen Unterweisung am 4. Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetztes vom 20. Juli 2000 (BGBI. I S. 1045), der zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBI. I S. 587) geändert worden ist, inhaltlich folgende Allgemeinverfügung am 27.04.2020 erlassen:

„Überbetriebliche Bildungsstätten dürfen für Auszubildende aus dem letzten Ausbildungsjahr die vorgesehenen überbetrieblichen Lehrgänge unter Einhaltung der in der Allgemeinverfügung des Ministeriums aufgeführten Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen durchführen, um damit dazu beizutragen, den Prüfungserfolg zu sichern.“

Wir beginnen am 04.05.2020 deshalb ausschließlich mit einigen Fachlehrgängen und hier nur mit Auszubildenden des letzten Ausbildungsjahres.

Die Teilnehmer der Lehrgänge sind inzwischen alle schriftlich informiert und eingeladen.

Die Auszubildenden des zweiten Ausbildungsjahres, die ursprünglich für die nächste Woche eingeladen wurden, werden darüber informiert, dass die Lehrgänge für Sie nicht stattfinden dürfen.

Zusätzlich zu den ÜLU-Lehrgängen beginnen wir am Montag, den 04.05.2020, auch mit der Fortsetzung unseres Vorbereitungslehrgangs auf die Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk. Die Teilnehmer dieses Lehrgangs werden durch die Fachschulleitung persönlich über die weiteren Aktivitäten bis hin zur Meisterprüfung informiert.

Wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit den Anforderungen und Vorgaben des MAGS NRW, der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ befasst und die notwendigen Maßnahmen für den Schutz unserer Auszubildenden und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt.

Das Team des Bildungszentrums freut sich nach insgesamt 7 Wochen im „Lockdown“, endlich wieder mit der Lehrtätigkeit in Eslohe beginnen zu können und die Vorbereitungen der Auszubildenden auf die Prüfungen im Sommer zu unterstützen.

Wir danken vielmals für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für evtl. entstehende Unannehmlichkeiten. Selbstverständlich werden wir umgehend über weitere ggf. notwendige Maßnahmen oder aber die Wiederaufnahme der restlichen Lehrgänge informieren, sobald sich die Umstände ändern und wir entsprechende Anordnungen erhalten.

 

Aus der Beratungspraxis

Zurückbehaltungsrecht wegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Der Generalunternehmer kann dem als Subunternehmer arbeitenden Dachdecker nicht den gesamten Werklohn zurückhalten, wenn dieser nicht alle vereinbarten Unbedenklichkeitsbescheinigungen vollständig vorlegt (Weitere Informationen hier).

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