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19/2020

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Übernahmeprämie – Was ist das und wie geht das?

Traditionell wurde im Handwerksbetrieb ausgebildet, um später eine(n) qualifizierte(n) Mitarbeiter/-in im Betrieb zu haben, der/die quasi „von der Pieke auf“ gelernt hat. Die spätere Beschäftigung im Ausbildungsbetrieb bedeutet nicht nur eine bedarfsgerechte Ausrichtung der Fachkraft, sondern auch ein besonderes persönliches Verhältnis zum Mitarbeiter. In nicht allen Fällen werden heutzutage Mitarbeiter aus der eigenen Ausbildung rekrutiert; viel zu häufig wandern ausgebildete Dachdecker in fremde Branchen ab.

Um dieser Entwicklung tarifpolitisch zu begegnen, wurde die sogenannte „Übernahmeprämie“ entwickelt, die leider viel zu selten von den Betrieben über die LAK abgerufen wird. Wir wollen hiermit nicht nur auf das Instrument der Übernahmeprämie, sondern insbesondere auch auf die korrekte Beantragung und Einhaltung der tariflich geschaffenen Regeln hierzu hinweisen.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier.

 

Die Auftragsbestätigung im Bauhandwerk –
was ist das genau und was bewirkt sie?

In unserer Reihe „Aus der Beratungspraxis“ kommen auch immer wieder Fragen zum Thema Auftragsbestätigung.

„Beim Privatkunden muss man sich immer eine Auftragsbestätigung unterschreiben lassen, nur dann ist man auf der sicheren Seite“
„Ich arbeite immer erst, wenn ich eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Kunden habe“

Den kompletten Beitrag können Sie sich hier herunterladen.

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema „Auftragsbestätigung, Vertrag und Vertragsinhalt“ haben, so steht Ihnen die Geschäftsstelle, Rechtsanwalt Fritz-Marius Sybrecht, jederzeit zur Verfügung.

 

 

Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen?

Nicht nur die Bestätigung eines Arbeitsverhältnisses, sondern gerade das aussagekräftigere, qualifizierte Zeugnis bereitet nicht selten Schwierigkeiten, wenn es darum geht, vollständige Angaben zu machen und den oder die Arbeitnehmer/-in mit Juristendeutsch korrekt zu bewerten.

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigen Aspekte, die es bei der Erstellung eines Zeugnisses zu beachten gilt.

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema „Arbeitszeugnis“ haben, so steht Ihnen die Geschäftsstelle, Rechtsanwalt Fritz-Marius Sybrecht, jederzeit zur Verfügung.

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