Schlichterspruch von Sozialpartnern angenommen
Sehr geehrte Innungsmitglieder,
Wir dürfen Sie darüber unterrichten, dass am 22. November 2018 sowohl der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) als auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) den Schlichterspruch vom 6. November 2018 fristgerecht und nach intensiven internen Diskussionen angenommen haben.
Nach zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden im Bereich der Lohn- und Gehaltstarifverträge für das Dachdeckerhandwerk verständigten sich beide Seiten auf ein Schlichtungsverfahren. Dies fand mit Vertretern beider Sozialpartner am 5. November 2018 in Frankfurt statt. Als Schlichter hatten sich beide Seiten auf SPD-Politiker Garrelt Duin, ehemaliger Wirtschaftsminister in NRW, geeinigt.
Nach 13-stündigem Verhandlungsmarathon stellte der Schlichter schließlich das Ergebnis vor, welches nach Zustimmung beider Seiten ab 1. Dezember 2018 in Kraft tritt und wie folgt aussieht.:
• Weitergeltung der bisherigen Löhne und Gehälter vom 01.08. bis 30.11.2018 (4 Nullmonate).
• Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,7 % ab dem 01.12.2018.
• Weitere Erhöhung um 2,9 % ab dem 01.10.2019.
• Gesamtlaufzeit der Lohn- und Gehaltstarifverträge bis zum 30.09.2020 (26 Monate).
• Einmalzahlung als Kompensation der Nullmonate in Höhe von 360 Euro, zahlbar mit der Vergütung für April 2019; anspruchsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses Mitglied der IG BAU sind.
• Erhöhung der Ausbildungsvergütungen für alle drei Lehrjahre um jeweils 80 Euro monatlich ab dem 01.12.2018.
• Weitere Erhöhung der Ausbildungsvergütungen für alle drei Lehrjahre um jeweils 30 Euro ab dem 01.09.2019.
• Gesamtlaufzeit des Ausbildungsvergütungs-TV bis zum 30.09.2020 (26 Monate).
• Erhöhung der Erstattungsleistung an Ausbildungsbetriebe um zwei Monatsvergütungen im ersten Lehrjahr (7 statt bisher 5) und um zwei Monatsvergütungen im zweiten Lehrjahr (5 statt bisher 3) ab dem 01.01.2019 (allgemeinverbindlich).
• Absenkung des SOKA-Beitrags für die Berufsbildung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,0 % der Bruttolohnsumme (allgemeinverbindlich).
Zu den Verhandlungen selbst sei noch ausgeführt, dass es äußerst schwierig war, der Gewerkschaft zu verdeutlichen, dass der Bau zwar boomt, aber beileibe nicht alle Dachdeckerbetriebe davon profitieren, denn verkürzt gesagt: „Jedes Hochhaus hat nur ein Dach“, erklärte ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk. „Das Ergebnis wird gerade für die Kleinbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern zum Kraftakt werden, und die stellen immerhin die deutliche Mehrheit im Dachdeckerhandwerk dar.“ Mehr Geld für die Auszubildende über alle drei Lehrjahr hinweg sehen die Arbeitgeber grundsätzlich positiv, denn das hilft den Betrieben, die ausbilden wollen und dringend Nachwuchs suchen.
Die Lohn- und Gehaltstabellen,
Gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Tarifstundenlöhne 1. Dezember 2018 bis 30. September 2019 und 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020, Kaufmännische und technische Angestellte im Dachdeckerhandwerk – Gehaltstabelle 1. Dezember 2018 bis 30. September 2019 und 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020,
finden Sie unter folgendem Link: https://docdro.id/fkjRUpU.
Die neuen Ausbildungsvergütungssätze betragen
ab 01.12.2018:
• Im 1. Ausbildungsjahr 730,00 Euro
• im 2. Ausbildungsjahr 880,00 Euro
• im 3. Ausbildungsjahr 1.130,00 Euro
ab 01.09.2019:
• Im 1. Ausbildungsjahr 760,00 Euro
• im 2. Ausbildungsjahr 910,00 Euro
• im 3. Ausbildungsjahr 1.160,00 Euro
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen die Geschäftsführung, Herr Rechtsanwalt Fritz-Marius Sybrecht, zugleich Mitglied der Kleinen Tarifkommission, gerne zur Verfügung.