Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Dachdeckerhandwerk
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona-Pandemie beeinflusst alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche in Deutschland. SOKA-DACH und die Tarifvertragsparteien beobachten die Auswirkungen der Lage auf das Dachdeckerhandwerk sehr genau und stehen in ständigem Austausch.
SOKA-DACH hat rechtzeitig Vorkehrungen getroffen, die die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen und zugleich sicherstellen, dass alle Dienstleistungen für die Branche uneingeschränkt erbracht werden können.
Mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Branche haben die Tarifvertragsparteien festgelegt, unter welchen Voraussetzungen von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe eine zinslose Stundung der Sozialkassen-Beiträge beantragen können:
Die Zahlungsverpflichtungen betreffen den relevanten Zeitraum (beginnend ab Meldemonat März 2020).
Es ist eine erhebliche Härte entstanden, die betrieblich relevante Veränderungen ausgelöst hat.
Es bestehen keine Beitragsrückstände.
Die Bruttolohnsummenmeldungen werden weiterhin innerhalb der tarifvertraglich vorgesehenen Fristen eingereicht.
Der Betrieb hat die Voraussetzungen bei Antragsstellung darzulegen. Die Lohnausgleichskasse prüft den Sachverhalt individuell und kann weitere Nachweise verlangen.
Wenn Sie Fragen zur Stundung der Sozialkassen-Beiträge haben, stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei SOKA-DACH zur Verfügung.
Weitergehende Informationen finden Sie auch unter https://www.soka-dach.de/.
Aus der Rechtssprechung
Haftung bei erkennbarem Schädlingsbefall im Dachstuhl
Das Landgericht Bremen urteilte kürzlich zur Haftung u.a. des Dachdeckers bei unterlassenen Prüf- und Hinweispflichten bei erkennbaren Spuren von Schädlingsbefall im Dachstuhl ohne Fristsetzung.
Der klagende Auftraggeber beauftragte ursprünglich einen Zimmerer mit Innenausbauarbeiten im Dachgeschoss sowie einen Dachdecker, die vorhandene Dacheindeckung abzunehmen, eine Wärmedämmung des Dachs vorzunehmen und es neu einzudecken.
Den kompletten Beitrag können Sie sich hier herunterladen.
Kampagne Meisterhaft – Nachweise ein Jahr länger gültig
Für die Aufrechterhaltung der Meisterhaft-Qualifizierung von 3, 4 und 5 Sternen Betrieben ist es erforderlich, wiederkehrend und regelmäßig Seminare zu besuchen, damit die Personen in den Betrieben über einen aktuellen Wissenstand verfügen.
Grundsätzlich handelt es sich bei den Seminaren um Präsenzveranstaltungen. Aufgrund der aktuellen Situation – bedingt durch die Eindämmung der Corona Pandemie – sollen und können Präsenzseminare nur unter Einhaltung von bestimmten Regelungen durchgeführt werden. Das kann dazu führen, dass die Person aktuell Seminare nicht besuchen kann.
Die Zertifizierung Bau GmbH verlängert daher das Gültigkeitsdatum der zuletzt besuchten Seminare für 12 Monate.
Für eine Verlängerung reicht es aus, wenn das meisterhaft qualifizierte Unternehmen formlos diesen Sachverhalt mitteilt. Von Seiten des Verbandes bzw. des Seminaranbieters sollten die ursprünglich geplanten, ausgefallenen Seminare dokumentiert werden.
Selbstverständlich können in der Zwischenzeit möglichst alternative Informationsmöglichkeiten, z.B. Webinare, I-Learning Angebote oder Online-Schulungen besucht werden, die gleichwertig wie das entsprechende Präsenzseminar für meisterhaft Betriebe anerkannt werden.