Zum Inhalt springen

Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

0231-99 53 62 55
kontakt@dachdecker-westfalen.de
FacebookYouTubeInstagram
Login für Mitgliedsbetriebe
LIV
Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen
LIVLIV



  • Verband
    • Aufgaben & Vorteile
    • Vorstand
    • Ansprechpartner
    • Innungen
    • Institutionen & Partner
    • Rahmenverträge
    • Kampagne Meisterhaft
    • Materialgarantie
    • Energieberater
  • Betriebe
    • Betriebssuche
    • Ausbildungsbörse
    • Jobbörse
    • Betriebsnachfolge
  • Lorenz-Burmann-Schule
    • Bildungszentrum
    • Berufskolleg
    • Meisterkurs
    • Fortbildung / Seminare
  • Archiv
    • Zentralarchiv (ZVDH)
    • Archiv (Innungsverband)
      • Arbeits- und Tarifrecht
      • Baurecht
      • Berufsbildung
      • Recht allgem.
      • Betriebswirtschaft
      • Fachtechnik
  • Presse
    • “Die Dachpappe” – Dein Newsletter
    • Infobrief
    • Wichtige Mitteilungen
  • Verband
    • Aufgaben & Vorteile
    • Vorstand
    • Ansprechpartner
    • Innungen
    • Institutionen & Partner
    • Rahmenverträge
    • Kampagne Meisterhaft
    • Materialgarantie
    • Energieberater
  • Betriebe
    • Betriebssuche
    • Ausbildungsbörse
    • Jobbörse
    • Betriebsnachfolge
  • Lorenz-Burmann-Schule
    • Bildungszentrum
    • Berufskolleg
    • Meisterkurs
    • Fortbildung / Seminare
  • Archiv
    • Zentralarchiv (ZVDH)
    • Archiv (Innungsverband)
      • Arbeits- und Tarifrecht
      • Baurecht
      • Berufsbildung
      • Recht allgem.
      • Betriebswirtschaft
      • Fachtechnik
  • Presse
    • “Die Dachpappe” – Dein Newsletter
    • Infobrief
    • Wichtige Mitteilungen

#34/2019

Sie befinden sich hier:
  1. Start
  2. Newsletter
  3. #34/2019

Referentenentwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,
das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) haben am 29. Mai 2019 den gemeinsamen Referentenentwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht. Ziel der Bundesregierung ist es, das Energieeinsparrecht für Gebäude zu vereinheitlichen.

Hierzu sollen das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz, im Gebäudeenergiegesetz (GEG), zusammengefasst werden.

Unter dem nachfolgenden: https://docdro.id/8bqng6q finden Sie den Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes.

Wir haben eine erste Prüfung des Entwurfes vorgenommen. Das Hauptaugenmerk lag hierbei auf Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen der EnEV. Im Ergebnis dieser Prüfung können wir feststellen, dass
• die Anforderungen an den Wärmeschutz bei der Änderung von bestehenden Gebäuden unverändert weiter bestehen bleiben (vgl. § 48 und Anlage 7 GEG-Entwurf),

• der Wärmeschutz von zu errichtenden Gebäuden bezogen auf die einzelnen Bauteile (Dach, Wand, Fenster etc.) durch den Planer auf Grundlage des Gesamtenergiebedarfs und des baulichen Wärmeschutzes der gesamten (wärmeübertragenden) Gebäudehülle zu bestimmen ist (vgl. §§ 15, 16, 18 und 19 GEG-Entwurf),

• die Nachrüstpflichten von obersten Geschossecken unverändert weiter bestehen bleiben (vgl. § 47 GEG-Entwurf),

• der Dachdecker-Unternehmer weiterhin entsprechende Nachweise bezüglich der Einhaltung der Anforderungen bei Änderungen von Außenbauteilen und Dämmmaßnahmen von obersten Geschossdecken führen muss (Unternehmererklärung, vgl. § 95 GEG-Entwurf),

• der Dachdecker-Unternehmer weiterhin mit dafür verantwortlich ist, dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten werden (vgl. § 8 GEG-Entwurf).

Zusammengefasst kann vereinfacht gesagt werden, dass sich die Rahmenbedingungen für die Unternehmen im Dachdeckerhandwerk durch den Gesetzesentwurf nicht ändern.

Den kompletten Bericht können Sie sich unter folgendem Link herunterladen und ausdrucken: https://docdro.id/8ZWzqM7

Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

KONTAKT

Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund


Telefon: 0231-99 53 62 55

Fax: 0231-99 53 62 54

E-Mail: kontakt@dachdecker-westfalen.de

  • Home
  • VORSTAND
  • BETRIEBSSUCHE
  • BILDUNGSZENTRUM
  • INNUNGEN
Logo

Mitglied im
Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.

Ehemaligen-Verein
Jetzt Anrufen
© Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen 2019. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Geschäftsbedingungen
Services

Impressum I Datenschutz

“Powered by Websmart.de”
Go to Top
Neues ZVDH-Intranet Relaunch des internen Mitgliederbereichs fürs Dachdeckerhandwerk