- Entscheidung des OLG Hamm zur Blendwirkung von Dachpfannen
- Beim Einkauf über die BAMAKA kann man deutlich Zeit und Geld sparen
- Dachdecker-Jakobspilger auf dem Silberweg von Ourense nach Santiago de Compostela
Entscheidung des OLG Hamm zur Blendwirkung von Dachpfannen
Auch das Gebäudeteil „Dach“ gibt unter Nachbarn schon mal Anlass für eine rechtliche Auseinandersetzung. Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied am 09.07.2019 in einem Fall, in der es um die Blendwirkung von Dachpfannen ging. Interessant ist hierbei insbesondere, dass das Gericht nicht schematisch, sondern nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilte. Dazu ist regelmäßig ein Ortstermin und die eigene Inaugenscheinnahme erforderlich. Auch wurden einzelne Bereiche des Daches und deren Beeinträchtigung für den Nachbarn nicht pauschal, sondern differenziert voneinander bewertet.
Die Kläger und der Beklagte sind Eigentümer bebauter Nachbargrundstücke in Menden. Das Grundstück des Beklagten befindet sich an der südlichen Grenze des Grundstücks der Kläger.
Im Juni 2015 ließ der Beklagte das Dach seines Hauses mit hochglänzend glasierten Dachpfannen eindecken. Im Mai 2017 tauschte der Beklagte einen Großteil dieser Dachpfannen durch matt glasierte – sog. engobierte Ziegel aus, nicht aber die im Bereich der Ortgänge und des Dachfirsts verlegten Dachpfannen. Die Kläger hatten behauptet, dass es insbesondere in den Monaten April bis Oktober in der Zeit von 10.30 Uhr bis 15.30 Uhr und bei Vollmond in den Wintermonaten zu starken Reflexionen des Sonnenlichts sowohl durch die hochglänzend als auch die matt glasierten Dachziegel komme. Hierdurch würden sie stark geblendet, weshalb sie ihren Garten sowie Wohn- und Esszimmer nur eingeschränkt – mit gesenktem Kopf – nutzen könnten. Aus diesem Grund verlangen sie von dem Beklagten, dass er Blendwirkungen, die von dem Dach seines Gebäudes ausgehen und ihr Haus betreffen, verhindert.
Das Landgericht Arnsberg hat der Klage teilweise stattgeben und den Beklagten dazu verurteilt, von den Dachpfannen ausgehende Blendwirkungen mit einer Leuchtdichte von
100.000 Candela pro Quadratmeter oder höher zu verhindern. Eine solche, nicht mehr zumutbare Blendwirkung gehe von den im Bereich der Ortgänge und dem Dachfirst verlegten hochglänzend glasierten Dachziegeln in dem Zeitraum April bis Oktober von 10.30 Uhr bis ca. 14.30 Uhr aus, wie der vom Gericht beauftragte Sachverständige festgestellt habe.
Die Berufung der Kläger gegen dieses Urteil, mit der sie vom Beklagten weiterhin verlangen, die von dem Dach seines Gebäudes ausgehenden und ihr Haus betreffenden Blendwirkungen insgesamt zu verhindern, hatte keinen Erfolg. Zu Recht habe das Landgericht – so der Senat – einen über die erfolgte Verurteilung des Beklagten hinausgehenden An-spruch der Kläger verneint. Zwar werde durch die vom Dach des Hauses des Beklagten ausgehenden Lichtreflexionen das Grundeigentum der Kläger beeinträchtigt. Allerdings seien die Kläger nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme dazu verpflichtet, die von den engobierten Dach-pfannen ausgehenden Lichtreflexionen – gemäß § 1004 Abs. 2 BGB – zu dulden, weil es sich um unwesentliche Beeinträchtigungen – im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB – handele. Verbindliche Richtwerte, bei deren Überschreitung eine wesentliche Beeinträchtigung indiziert wäre, gebe es – soweit ersichtlich – nicht. Maßgeblich für die Beurteilung der Wesentlichkeit sei daher das Empfinden eines verständigen Durchschnitts-menschen, wobei auf die konkreten Umstände des Einzelfalls wie die Dauer der Blendwirkung, die Intensität der Lichtreflexe und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Nutzung des betroffenen Grund-stücks abzustellen sei. Deshalb könne nicht schematisch von einer Erheblichkeit ab einer Lichtstärke von 100.000 Candela pro Quadratmeter ausgegangen werden, wie sie in vereinzelten landesrechtlichen Regel-werken zu der zulässigen Lichtstärke von Photovoltaikanlagen festgelegt sei, wenngleich bei deren Erreichen regelmäßig eine Wesentlichkeit vorliegen dürfte. Nach den Feststellungen des Sachverständigen sowie den Eindrücken bei einem vom Senat im Juni 2019 durchgeführten Orts-termin könne eine wesentliche Beeinträchtigung durch die engobierten Dachpfannen in dem vorliegenden Einzelfall nicht angenommen wer-den. Einen solchen Ortstermin hatte der Senat – anders als noch das Landgericht – hier für notwendig gehalten, um sich einen eigenen, fundierten Eindruck vor Ort von den Auswirkungen der Lichtreflexe zu verschaffen.
Rechtskräftiges Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.07.2019 (Az. 24 U 27/18, OLG Hamm).
Für den Dachdeckerbetrieb nicht nur interessant, sondern möglicherweise von erheblicher rechtlicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage nach etwaigen Hinweispflichten, denn nicht selten kommt der gerichtlich zur Umgestaltung gezwungene Auftragnehmer zum Rückgriff beim Dachdecker mit dem Hinweis, er sei Laie und hätte aufgeklärt werden müssen. Insofern -auch wenn es immer um eine Einzelfallbeurteilung geht- geben wir den dringenden Rat, dass Sie Ihren Kunden zumindest bei einer materialbedingten höheren Wahrscheinlichkeit -etwa bei Glasuren oder engobierten Ziegeln- pauschal auf das Reflektion- und Beeinträchtigungsrisiko hinweisen.
Auszugsweise einschlägige Rechtsnormen:
- 906 Zuführung unwägbarer Stoffe
(1)
Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem an-deren Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vor-schriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wieder-geben[…]
- 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1)
1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.
2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2)
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
Beim Einkauf über die BAMAKA kann man deutlich Zeit und Geld sparen
Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen (IV Westfalen):
Was ist die BAMAKA, Herr Roßkothen?
BAMAKA Vertrieb Verbände Stefan Roßkothen: Wir sind deutschlandweit die führende Einkaufsgesellschaft der Bauwirtschaft. Über 110.000 angeschlossene Unternehmen können mittlerweile durch ihre Verbandsmitgliedschaft unsere Dienstleistungen nutzen. Durch einen Dienstleistungsvertrag mit der BAMAKA AG haben Berufs- und Arbeitgeberverbände unsere Services für ihre ordentlichen Mitgliedsbetriebe nutzbar gemacht.
IV Westfalen:
Welche Vorteile bietet die BAMAKA unseren Mitgliedsbetrieben?
Roßkothen: Ihre Mitglieder sparen mit uns Geld und Zeit. Aktuell stehen über 160 verschiedenste Großkundenverträge mit Vorteils Einkaufskonditionen zur Verfügung.
IV Westfalen:
Aber wie spart man da Zeit?
Roßkothen: Preisinformationen bzw. Angebotsgespräche zu führen kostet nun einmal jedem Unternehmer Zeit. Statt also mehrere Einkaufsgespräche zu führen und die Konditionen vergleichen zu müssen, erhalten Sie die Informationen bei uns mit einem Anruf oder Mausklick. Durch unsere Großkundenverträge verfügen wir über Konditionen, die mittelständische Unternehmen in der Regel allein gar nicht aushandeln können.
IV Westfalen:
Was kosten diese Leistungen?
Roßkothen: Bei uns Kunde zu werden kostet Sie keinen Cent. Unsere Leistungen sind für die Mitgliedsbetriebe unserer angeschlossenen Verbände kostenfrei. Lediglich bei der Beanspruchung der BAMAKA KFZ- und Nutzfahrzeugverträge erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von max. 1% des Nettolistenpreises für das Ausstellen der BAMAKA-Abrufscheine.
IV Westfalen:
Wie ist es möglich, dass unsere Mitglieder beispielsweise einen Ford Transit mit einem BAMAKA-Nachlass von über 35% bundesweit kaufen können – und dies bei jedem örtlichen Ford-Händler?
Roßkothen: Allein über unseren Großkundenvertrag mit Ford wurden in 2017 1.600 Fahrzeuge gekauft. Solch ein Jahres-Abnahmeverhalten haben sonst nur DAX-Konzerne. Über alle Hersteller im Markt wurden mehr als 10.000 KFZ und Nutzfahrzeuge gekauft. Diese Mengen schlagen sich eben auch bei den Konditionen nieder. Einzigartig in Deutschland ist unser Abkommen mit Mercedes Benz, hier erhalten unsere Kunden ebenfalls sehr interessante Nachlässe auf alle PKW sowie auf alle Mercedes Transporter!
IV Westfalen: Haben Sie auch Verträge mit Volkswagen und BMW?
Roßkothen: Ja, wir halten ein sog. Markenflottenabkommen zur VW Gruppe, hier können Ihre Betriebe, unter Beachtung der Prozesse, unsere Konditionen bei VW-Nutzfahrzeuge bundesweit bei jedem teilnehmenden VW-Nutzfahrzeug-Händler in Anspruch nehmen. Ganz aktuell wurde vor einigen Monaten unser Vertrag mit BMW/Mini vorgestellt. Dieser Vertrag beinhaltet Konditionen, welche für kleine und mittelständische Unternehmer fast nicht nachvollziehbar sind. Bis Ende Dezember wurden bereits über 750 BMWs gekauft! Gesamt waren es in 2018 schon über 10.500 Fahrzeuge!
IV Westfalen:
Und wie sieht es bei anderen Produkten aus?
Roßkothen: Besonders beliebt sind unsere eigenen Tankkarten von Aral, Shell und DKV. Zurzeit sparen unsere Kunden beim Tanken, Tag für Tag, z.B. bei jedem Liter Diesel bis zu 6,38 Cent brutto und 2,38 Cent brutto pro Liter Ottokraftstoff. Über 38 Millionen Liter Diesel wurden in 2018 abgesetzt. In unserem Online-Shop (zu finden im Kundenbereich unter www.bamaka.de ) befinden sich aktuell über 150.000 bedarfsgerechte Handelsprodukte rund um die Baustelle und das Büro. Wir konnten namhafte Hersteller wie: Apple, Elten, FHB, Bosch, mascot, Kübler, Kärcher, Krause, Günzburger etc. von einer Partnerschaft mit der BAMAKA überzeugen und es werden zunehmend mehr.
IV Westfalen:
Das hört sich ja sehr interessant an! Was müssen unsere Betriebe machen, um diesen
exklusiven Mitgliederservice beanspruchen zu können?
Roßkothen: Einfach mit der BAMAKA Vereinbarung registrieren! Nach Registrierung übermitteln wir einen persönlichen Zugang zu dem bereits erwähnten Kundenbereich auf unserer Homepage. Unsere Mitarbeiter unterstützen bei allen Fragen rund um unsere Verträge, auch bei der Bestellung in der Bestellplattform. Wie ich schon sagte: Der BAMAKA-Kunde soll beim Einkauf auch Zeit sparen.
IV Westfalen: Vielen Dank für das Gespräch!
Roßkothen: Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Mitgliedern!
Dachdecker-Jakobspilger auf dem Silberweg von Ourense nach Santiago de Compostela
Die alte Handelsstraße „Via de la Plata“ – der sogenannte Silberweg war die Route auf der die diesjährigen Dachdecker-Jakobspilger vom 15. -22. Juni 2019 unterwegs waren. Obwohl dieser Weg im rd. 1000 km entfernt, südlichen Sevilla beginnt und bis zum Ziel in Santiago de Compostela quer durch Spanien verläuft, wollten die Dachdecker nur die letzten ca. 120 km von Ourense aus bis zur Kathedrale in Santiago pilgern. Die Pilgerreise der 11 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begann nach dem Flug- und Bustransfer nach Ourense zunächst mit einer geführten Stadtbesichtigung. Neben dem goldverzierten Schnitzaltar der Kathedrale in Ourense wurden u.a. auch die bekannten, heißen Thermalquellen im Stadtgebiet und die kleine historische Altstadt besucht.
Der Anreisetag endete mit einem Kennen-Lern-Abend in einem typischen Tapasrestaurant und den vielen Fragen zu der Wegführung und den Anforderungen der nächsten Tage. Nach dem Frühstück des ersten Pilgertages begleiteten die Reiseleiter Jürgen Gerbens und Manuel Mallo (Reiseunternehmen Pilginio) ihre Gäste zur alten Römerbrücke über den Fluss „Rio Miño“. Dort erklärte Manuel Mallo die erste Tagesetappe, bei der rd. 20 Kilometer bis zur Ortschaft Cee zu bewältigen waren. Bei herrlichem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen machten sich die Dachdecker-Jakobspilger in ihrer traditionellen, schwarz-weißen Zunftkleidung mit ihrem Wanderstock, dem „Stenz“, auf den Weg. Bereits nach kurzer Zeit führte der Jakobsweg aus Ourense hinaus in die eindrucksvolle Landschaft Galiziens.
Obwohl diese Route über den Silberweg nach Santiago nur von sehr wenigen Pilgern begangen wird, ist sie dennoch sehr gut mit gelben Pfeilen, charakteristischen Wegsteinen oder stylisierten, blau-gelben Jakobsmuscheln bestens ausgezeichnet. Von einer Hochebene aus hatte man nochmals einen tollen Blick auf die Stadt „Ourense“ und die bereits zurückgelegte Wegstrecke. Die Verpflegung unterwegs erfolgte aus dem Tagesrucksack oder in einer der wenigen Bars und Restaurants am Jakobsweg. Dort konnte man auch einen „Sello“, einen Stempel, in seinem Pilgerpass erhalten, der zum Nachweis der gepilgerten Wegstrecke dient. Nur Pilger, die mit Stempeln mind. 100 km Fußweg nach Santiago de Compostela nachweisen können, erhalten eine schöne Pilgerurkunde, die sogenannte „Compostela“. Zum Ende der ersten Etappe wurden immer wieder die digitalen Schrittzähler der Uhren und Smartphone verglichen aber der Weg richtet sich nicht nach der digitalen Welt, sondern ist erst zu Ende, wenn man da ist. Alle Teilnehmer waren froh als sie ihre Pension in einer kleinen ländlichen Ortschaft erreicht hatten. Nach einer belebenden Dusche und dem allabendlichen Waschen von Stauden und Socken wurden die Kraftreserven beim 3-Gang-Menü des Abendessens wieder aufgefüllt. Hier wurde erneut der Reiseleiter Manuel nach der Wegstrecke des nächsten Tages gefragt und dieser antwortete wie immer mit „Gut zu gehen!“ und „tendenziell falsch-flach“, was bedeutet, dass es stets bergauf oder bergab geht. Besonders auf den Etappen in Galizien nach Santiago lassen die verschiedenen Jakobswege ihre Pilger ganz schön schnaufen und schwitzen. Kleine malerische Wege und Pfade führen über viele Berge und durch tiefe Täler. Diese schönen Traumwege durch die galizische Landschaft sind besonders auf der „Via de la Plata“ noch sehr einsam und urtümlich. Teils über felsigen Untergrund oder auch über das jahrhundert alte Granitnaturpflaster der alten Handelsroute führt der Jakobsweg durch eindrucksvolle Landschaften mit knorrigen Eichen- oder duftenden Eukalyptuswäldern. Besonders schön sind die vielen grasbewachsenen Wege, die durch halbhohe Trockenmauern aus Natursteinen eingefasst sind. Jede Etappe und jeder Tag boten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht nur tolle Aussichten und unvergessliche Momente, sondern auch einen einzigartigen Erholungswert, da einem Gleichnis nach, „der Jakobsweg ein Weg zu sich selbst ist.“ Hilfreich erweisen sich dabei die besinnlichen Tageseinstiege und die vielen wertvollen Gespräche untereinander über Beruf, Familie oder die eigenen Sorgen. In insgesamt 5 Etappen führte der Silberweg nach Santiago de Compostela und eigentlich viel zu schnell wurde der letzte Pilger-Wandertag begonnen. Nochmals rd. 20 Kilometer waren zu bewältigen und nach dem Passieren einiger Vororte und dem Anstieg auf eine letzte Anhöhe konnte man die bekannten Türme der Kathedrale von Santiago schon von weitem sehen. Reiseleiter Manuel Mallo erwartete seine Dachdecker bereits am Stadtrand und führte sie durch die engen Gassen der Altstadt zum Hauptplatz vor der Kathedrale. Glückliche und frohe Gesichter, Ergriffenheit und ein aufrichtiges „Dankeschön“ an seine Pilgerbrüder- und -schwestern mischten sich mit den WhatsApp Nachrichten nach Hause und den vielen Bildern allein oder in der Gruppe. Es ist immer wieder ein toller und unvergesslicher Moment, wenn die Gruppe der Dachdecker das Ziel ihrer Pilgerreise erreicht hat. Auch die anderen Pilger halten die Momente auf ihren Smartphones, Tablets und Kameras fest, wenn die „Techadores de Alemania“ (die Dachdecker aus Deutschland) in ihrer Zunftkleidung frohgelaunt gemeinsam auf den Platz laufen. Alle vergangenen Erlebnisse und Emotionen ihres Jakobswegs waren auch nochmals Gegenstand der Erinnerungen und Erzählungen beim gemeinsamen Abendessen in Santiago. Leider wird aktuell der Innenraum der Kathedrale aufwändig saniert, so dass die traditionelle Pilgermesse in eine kleine Kapelle eines Benediktinerordens ersatzweise ausgelagert wurde. Aber trotz aller Gerüste und Baumaßnahmen können die zahlreichen Pilger immer noch der silbernen Statue des heiligen Jakobus am Altar die Hände auf die Schultern legen, um „Danke“ für den Schutz auf dem Jakobsweg zu sagen. Eine Stadtführung mit Manuel Mallo, etwas Freizeit, um einige der vielen Plätze und Sehenswürdigkeiten Santiagos zu entdecken und ein leckeres Abschlussessen mit Köstlichkeiten aus Galizien rundeten die Dachdecker-Pilgerreise 2019 perfekt ab.
Auch im nächsten Jahr wird die GFW-Dach mbH wieder einen Dachdecker-Jakobsweg im Frühjahr 2020 in Kooperation mit dem Pilgerunternehmen Pilgino aus Bremen anbieten. Wie schon bei den vergangenen Reisen beinhaltet die Pilgerreise neben den Flügen auch den z.T. erforderlichen Bustransfer und die gesamte Organisation in Spanien u.a.: Halbpension, Übernachtungen in regional verfügbaren Pensionen und Hotels, Gepäcktransport, individuelle Reiseleitung.
Interessenten können sich bereits frühzeitig über die Planung und Organisation unter der Mailadresse von Jürgen Gerbens „j.gerbens@gfw-dach.de“ informieren.
Adios und buen camino, techadores!
Weitere Impressionen der Reise finden Sie auch im Youtube-Video unter: https://www.youtube.com/watch?v=y7XO3fkprec