- EPS-Dämmstoffe richtig entsorgen
- Rund um Datenschutz und Cybersicherheit
EPS-Dämmstoffe richtig entsorgen
Die Entsorgung von EPS-Dämmstoffen ist immer noch ein Problem und viele Dachdecker-Betriebe sind verunsichert. Seit 2015 wird das umweltschädliche Flammschutzmittel HBCD in der Dämmung zwar nicht mehr eingesetzt und kommt daher in Neubauten nicht mehr vor. Doch da EPS-Dämmsysteme sehr langlebig sind, wird beim Rückbau der Dämmung auch weiterhin das korrekte Entsorgen von HBCD-haltigen EPS-Abfällen eine wichtige Aufgabe der ausführenden Handwerksbetriebe sein. In einem kurzen Video des „Forums für sicheres Dämmen mit EPS (FSDE)“ werden die seit 1. August 2017 geltenden Vorschriften für EPS-Dämmstoffabfälle kurz und übersichtlich zusammengefasst (Film: hier Klicken). Ein kurzes Erklärvideo zum richtigen Entsorgen von EPS-Dämmstoffen.
Richtig entsorgen leicht gemacht
Zunächst unterscheidet man zwischen Abfällen mit und ohne HBCD. Bei Rück- und Umbauten ist davon auszugehen, dass noch HBCD-haltiges Material verwendet wurde. Reine Schnittabfälle, wie sie bei der Dämmung von Neu- und Altbauten übrigbleiben, enthalten heute kein HBCD. Sie werden in Säcken gesammelt und nach dem Recycling zum Beispiel für neues Dämm-Material wiederverwendet. Werden alte Dämm-Platten entfernt, so kommt leicht verschmutztes Material oft in einen separaten Container, stark mit Bitumen und Kleber verschmutzte Platten gelten als gemischte Bauabfälle und müssen nicht getrennt werden. Dachdeckerinnen und Dachdecker sollten beim Rückbau auch darauf achten, ob in weiteren Verbund-Materialien Schadstoffe enthalten sind oder sein könnten. Falls ja, sind diese bereits auf der Baustelle von EPS zu trennen und getrennt zu entsorgen.
Dokumentation ist unerlässlich
Wichtig ist, die gesamte Entsorgungskette von der Baustelle zur Recyclinganlage oder zur Verbrennung zu dokumentieren. Da die Entsorgung und das Recycling oft von einem Dienstleister übernommen werden, leistet er die Dokumentations- und Nachweispflicht. Dachdeckerbetriebe sollten unbedingt darauf achten, den Nachweis von seinem Dienstleister in doppelter Ausfertigung zu erhalten. Einmal zur Weitergabe an den Kunden, zum anderen für die eigenen Unterlagen zur Archivierung. Eine Zwischenlagerung ist übrigens nur für kleinere Mengen erlaubt. Die Abfälle müssen sauber getrennt und die Entsorgung genau dokumentiert werden. Ausnahmen und Dokumentationsregelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Zur Sicherheit sollte bei den zuständigen Entsorgungsunternehmen nachgefragt werden.
Rund um Datenschutz und Cybersicherheit
Wir haben einige aktuelle Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammengetragen, um die IT-Sicherheit in den Betrieben zu erhöhen.
Software-Programme
Am 14. Januar 2020 endet der erweiterte Support für das Betriebssystem Windows 7 von Microsoft. Dies bedeutet für Anwender, dass sie ab diesem Zeitpunkt keine Sicherheitsupdates mehr erhalten und öffentlich bekannte Schwachstellen nicht mehr vom Hersteller geschlossen werden. Eine weitere Nutzung von Windows 7 birgt hohe Risiken für die IT-Sicherheit, insbesondere, wenn die betroffenen Systeme mit dem Internet verbunden sind. Mögliche Vorgehensweisen sind hier die Aktualisierung auf eine weiterhin unterstützte Version des Windows-Betriebssystems (Upgrade) oder der Wechsel zu einem alternativen Betriebssystem wie Mac OS oder Linux. https://www.bsi.bund.de/dok/12713804
Ransomware: Bedrohungslage und Prävention
Ransomware sind Schadprogramme, die den Zugriff auf Daten und IT-Systeme einschränken oder verhindern und diese Ressourcen nur gegen Zahlung eines Lösegeldes (englisch: „ransom“) wieder freigeben. Besonders verbreitet sind Schadprogramme, die sich gegen Windows-Rechner richten. Prinzipiell aber können alle Systeme befallen werden – zum Beispiel Computer, die unter dem Desktop-Betriebssystem MacOS X laufen oder auch mobile Android-Geräte. Derzeit zielen die meisten Täter jedoch auf Windows-Systeme ab. In einer aktuellen Empfehlung hat das BSI zahlreiche Informationen zur Bedrohungslage in Sachen Erpressungstrojaner sowie Handlungsempfehlungen zusammengestellt: https://www.bsi.bund.de/dok/7763952
Hoaxes (Falschmeldung)
„Hoax“ steht im Englischen für „schlechter Scherz“. Im Internet hat sich der Begriff als Bezeichnung für Falschmeldungen, vergleichbar mit Zeitungsenten, einbürgert. Darunter fallen falsche Warnungen vor bösartigen Computerprogrammen, die angeblich Festplatten löschen, Daten ausspionieren oder anderweitig Schaden auf den Rechnern der Betroffenen anrichten können. Hoaxes betreffen aber auch Petitionen gegen vermeintliche skandalöse Praktiken von Unternehmen („Verkauf von Bonsai-Katzen“), Aufrufe zu Knochenmarkspenden für nicht existente Personen oder „Geheimtipps“, um an schnelles Geld zu gelangen. Die meisten „Hoaxes“ enthalten folgende Elemente:
- Aufhänger, der Seriosität vermitteln soll (Bezug zu einem bedeutenden Unternehmen),
- angebliche Sachinformationen über ein Ereignis von besonderer Bedeutung (Auftauchen eines Computerschädlings), sensationelle Einkünfte (angebliche Provisionen durch Softwarekonzerne für die Weiterleitung von Mails), Hinweise auf Katastrophen (zum Beispiel Tsunami) oder Verschwörungstheorien,
- kein konkretes Datum, oft aber Bezüge wie „gestern“ oder „soeben“, um Dringlichkeit vorzutäuschen,
- dringender Aufruf, die Information oder Warnung möglichst schnell allen Bekannten zukommen zu lassen.
Gefälschte Absenderadresse
Spam-Mails haben fast immer eine gefälschte Absenderadresse. Ein Video des BSI erläutert, woran man gefälschte E-Mails erkennen kann: Video E-Mail-Check