Wiedereinführung der Meisterpflicht
Am 9. September 2019 haben sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier sowie die für die
Änderung der Handwerksordnung zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden
der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, Dr. Carsten Linnemann, und SPD, Sören Bartol,
auf die wesentlichen Eckpunkte zur Rückführung zulassungsfreier Handwerke in die
Anlage A zur Handwerksordnung (HWO) verständigt.
Nachfolgende, jetzt noch zulassungsfreie Handwerke sollen demnach wieder in die Anlage
A zur HWO aufgenommen werden:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Betonstein- und Terrazzohersteller
Estrichleger
Behälter- und Apparatebauer
Parkettleger
Rolladen- und Sonnenschutztechniker
Drechsler und Holzspielzeugmacher
Böttcher
Glasveredeler
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Raumausstatter
Orgel- und Harmoniumbauer
Für die bestehenden Betriebe dieser Handwerke ohne Meisterqualifikation soll es eine
Bestandsschutzregelung geben.
Auch wenn die Dachdeckerbetriebe in Westfalen von dieser Regelung nicht direkt
betroffen sind, so ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht für diese 12
Handwerksberufe vor dem Hintergrund der Bestrebungen der EU-Kommission und
Europarat hinsichtlich der ursprünglich beabsichtigten Deregulierung der
Berufszugangsregelungen sehr erfreulich. Auch hier sind entsprechende Initiativen auf
Eis gelegt worden, was die Beibehaltung des hohen Ausbildungsstandards, das duale
Ausbildungssystem und den hohen Qualitätsstandard insgesamt in den entsprechenden
Handwerken garantiert.
Der Bundeswirtschaftsminister wurde demnach gebeten, auch einen entsprechenden
Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen. Über das endgültige Ergebnis werden wir
berichten.
Verdachtsfälle bei Schwarzarbeit melden
Schwarzarbeit schadet dem Wettbewerb und steigert die Kosten in der gesetzlichen Unfallversicherung. Verdachtsfälle können der BG BAU nun auf einer neuen Meldeplattform mitgeteilt werden.
Was ist Schwarzarbeit? Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn
- ohne erforderliche Anmeldung bei Gewerbeamt oder Handwerkskammer Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden,
- Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet und die steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt werden,
- ausländische Staatsangehörige ohne erforderliche Genehmigung beschäftigt werden,
- Beschäftigte ohne eine notwendige Genehmigung an Dritte verliehen werden,
- der gesetzlich geschuldete Mindestlohn nicht gezahlt wird,
- eine selbstständige/unternehmerische Tätigkeit lediglich vorgetäuscht wird, um Sozialversicherungsbeiträge einzusparen (sog. Scheinselbstständigkeit).
Bei der Meldung sind genaue Angaben erforderlich. Die Hinweise werden sofort bearbeitet.
Es gibt zwei Wege, die BG BAU in Verdachtsfällen zu kontaktieren: Über das Kontaktformular mit dem Betreff „Schwarzarbeit“ oder direkt per Mail an schwarzarbeit@bgbau.de. Um den Hinweis zu untermauern, können Dokumente oder Fotos an die Mailadresse übermittelt werden.
In dem Artikel aus BG-BAU aktuell 2/19, Seiten 36/37 finden sich weitergehende Informationen. Ebenso unter www.bgbau.de Rubrik „Service“ und „Schwarzarbeit – Verdachtsfälle melden“
Innovatives Dachdeckerhandwerk sorgt für gutes Klima
Es gibt eine ganze Reihe von Dachdeckern und Dachdeckerinnen, die neben ihrer Arbeit kreativ sind und neue Ideen entwickeln, die dann auch noch erfolgreich sind. Ein Beispiel ist Simon Schlögl mit dem Einfall, übriggebliebene Materialien in Handwerksbetrieben über eine Web-Plattform anzubieten. Das ist nicht nur eine gute Geschäftsidee, sondern zeigt auch gesellschaftliche Verantwortung für nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften.
Das Handwerk pflanzt Bäume
Am 1. Oktober 2019 startet auf materialrest24 eine Aktion, um der Verschwendung von Baumaterialien entgegenzuwirken: Wer am meisten ungenutzte Bauartikel anbietet, gewinnt – und trägt zu Aufforstung und Klimaschutz bei. Zwei Drittel aller vom Menschen verursachten CO2-Emissionen könnten der Atmosphäre durch Aufforstung entzogen werden – ein riesiges, bislang aber kaum genutztes Potenzial für den Klimaschutz. Ungenutztes Potenzial beim Umgang mit Ressourcen findet sich auch im Bauhandwerk: Auf rund 2,2 Mrd. Euro pro Jahr beläuft sich der Wert an übriggebliebenen Werkstoffen in Deutschland. Unter dem Motto „Das Handwerk pflanzt Bäume!“ belohnt materialrest24.de Handwerksbetriebe mit verschiedenen Preisen. Außerdem wird für jede eingestellte Anzeige ein Baum gepflanzt.
Simon Schlögl, Gründer und Geschäftsführer von materialrest24.de rechnet vor: „Auch ein kleiner Bauhandwerksbetrieb hat permanent Bauartikel im Wert von 4.000 bis 5.000 Euro auf Lager, die er nicht mehr verwenden kann, die aber ein Kollege sehr gut in einem aktuellen Bauvorhaben gebrauchen könnte. Ich weiß das aus eigener Erfahrung als ehemaliger Dachdecker. Diese Erfahrung brachte mich auf die Idee eines virtuellen Lagers und einer Handelsplattform im Internet. Erst seit es materialrest24.de gibt, finden solche ungenutzten Bauartikel einen Käufer.“ Auch der ZVDH befürwortet dieses Vorhaben: „Diese Aktion kann man nur unterstützen. Zudem sind wir von Verbandsseite laufend auf der Suche nach sinnvollen digitalen Lösungen für unsere Betriebe“, erklärt ZVDH-Vizepräsident Michael Zimmermann. Neben dem ZVDH findet auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) lobende Worte: „Auch in der Baubranche gibt es ein wachsendes Bewusstsein für klimagerechtes und energiebewusstes Handeln. Die Initiative von materialrest24.de kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten.“ Die Idee brachte Schlögl bereits drei Auszeichnungen ein, unter anderem den Bundespreis 2018 für hervorragende innovatorische Leistungen für das Handwerk sowie den 2. Platz beim Wettbewerb „Auf IT gebaut“.
Und so kann man mitmachen
Mit einem Beitrag von 8,25 Euro/Monat kann jeder Handwerksbetrieb mitmachen. Beim Kaufen und Verkaufen fallen keine weiteren Gebühren an.
Infos dazu unter: www.materialrest24.de.
Vorteil für Innungsbetriebe
Bei Angabe der Innungsnummer im Registrierungsfeld „Mitglieder-Nr. Innung“ erhalten Innungsbetriebe ein kleines Dankeschön!