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#43/2019

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Tarifliche Arbeitszeit im Dachdeckerhandwerk im Jahr 2020

Im Dachdeckerhandwerk beträgt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Kalenderjahr 39 Stunden. In Betrieben, in denen keine betriebliche Arbeitszeitflexibilisierung nach § 4 RTV Dach vereinbart wird, gilt folgende Wochenarbeitszeit:

Winterarbeitszeit: In der Zeit von der 1. bis zur 17. Kalenderwoche sowie von der 49. Kalenderwoche bis zum Jahresende beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 37,5 Stunden. Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt montags bis freitags 7,5 Stunden.

Sommerarbeitszeit: In der Zeit von der 18. bis zur 48. Kalenderwoche beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt montags bis freitags 8,0 Stunden.

Das sich ergebende tarifliche Arbeitszeitvolumen für die einzelnen Kalendermonate des Jahres 2020 kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Die Übersicht hat für die betriebliche Lohnabrechnung folgende Bedeutung: In Betrieben ohne Arbeitszeitflexibilisierung ist die tarifliche Arbeitszeit bei der Abrechnung von Lohnansprüchen und Kurzarbeitergeld zugrunde zu legen.

 

Übersicht: Tarifliche Arbeitszeit im Dachdeckerhandwerk
2020[1] tarifliche Arbeitszeitverteilung

nach §§ 3, 4 Abs. 1 RTV Dach

Arbeitszeitvolumen

im Kalendermonat[2]

Januar

23 Arbeitstage

 

23 x 7,5 Std.

 

172,5 Stunden

Februar

20 Arbeitstage

 

20 x 7,5 Std.

 

150,0 Stunden

März

22 Arbeitstage

 

22 x 7,5 Std.

 

165,0 Stunden

April

22 Arbeitstage

18 x 7,5 Std.

4 x 8,0 Std.

 

167,0 Stunden

Mai

21 Arbeitstage

 

21 x 8,0 Std.

 

168,0 Stunden

Juni

22 Arbeitstage

 

22 x 8,0 Std.

 

176,0 Stunden

Juli

23 Arbeitstage

 

23 x 8,0 Std.

 

184,0 Stunden

August

21 Arbeitstage

 

21 x 8,0 Std.

 

168,0 Stunden

September

22 Arbeitstage

 

22 x 8,0 Std.

 

176,0 Stunden

Oktober

22 Arbeitstage

 

22 x 8,0 Std.

 

176,0 Stunden

November

21 Arbeitstage

20 x 8,0 Std.

1 x 7,5 Std.

 

167,5 Stunden

Dezember[3]

21 Arbeitstage

 

21 x 7,5 Std.

 

157,5 Stunden

 

Summe 2020

 

260 Arbeitstage

 

2.027,50 Stunden

[1] Arbeitstage (Montag bis Freitag) einschließlich Wochenfeiertag(e)

[2] Arbeitszeitvolumen einschließlich Wochenfeiertag(e)

[3] Für den 24. und 31. Dezember gilt Folgendes (diese Tage sind arbeitsfrei; fällt der 24. Dezember auf einen Arbeitstag, wird die ausfallende Arbeitszeit für 7 Stunden, bei Teilzeitbeschäftigten die individuell ausfallende Arbeitszeit mit dem individuellen Stundenlohn, vergütet. An Silvester erfolgt eine unbezahlte Freistellung).

 

 

Mautpflicht für 3,5 bis 12 Tonner vorerst gekippt  

Der Plan der EU, Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen mautpflichtig zu machen, ist vorerst gestoppt. Zehntausende Betriebe im Handwerk – und natürlich auch Dachdeckerbetriebe – wären betroffen. Wie es mit der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Eurovignette (EU‐Wegekostenrichtlinie) weitergeht, ist bislang noch unklar. Bei einem Ratstreffen konnten die EU‐ Verkehrsminister sich nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Neuformulierung der Richtlinie einigen. Strittig war dabei auch der Plan, mittelschwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen in die Mautpflicht aufzunehmen.

Scheuer sagt Nein

Eine Einigung scheiterte auch am Wider‐ stand der Bundesregierung, diesen Plan umzusetzen. In Deutschland fällt die Lkw‐Maut erst für Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen an.  „Das deutsche Handwerk begrüßt, dass durch den Ein-satz von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die verbindliche Einführung einer Maut für mittelschwere Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen verhindert werden konnte”, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Tausende Handwerksbetriebe betroffen

Zehntausende Betriebe im Handwerk haben Fahrzeuge in diesem Gewichtsbereich. Noch mehr Unternehmen nutzen gelegentlich Anhänger und würden dann auch unter die Mautpflicht fallen. „Das ist ungerecht, denn die leichten und mittelschweren Fahrzeuge des Handwerks verursachen im Gegensatz zu schweren Lkws des Transportgewerbes keinen überproportionalen Verschleiß und tragen bereits über die Kfz‐ und Energiesteuer mehr als angemessen zum Straßenunterhalt bei.

Große Belastungen fürs regionale Handwerk

Angesichts der Herausforderungen bei der Gebäudesanierung und beim Wohnungsbau sei eine Verteuerung handwerklicher Leistungserbringung kontraproduktiv, sagt Schwannecke. Klimaschutz im Verkehr sei auch dem Handwerk wichtig. Aber eine Maut für mittelschwere Fahrzeuge des Handwerks sei an dieser Stelle nicht zielführend, denn beispielsweise kann ein Tischler oder Dachdecker seine Werkzeuge und Baumaterialien auf dem Weg zum Kunden nicht auf die Schiene verlagern. Sowohl die EU‐Kommission als auch das EU‐ Parlament hatten sich für eine Streichung der bestehenden Ausnahmemöglichkeiten für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ausgesprochen. Mit einer solchen streckenabhängigen Maut für mittelschwere Nutzfahrzeuge drohten erhebliche Belastungen für den Großteil des regional tätigen Handwerks, so der ZDH. Diese Ausdehnung des Gewichtsbereichs würde in Deutschland nach ZDH‐Angaben automatisch ein mautpflichtiges Netz von Autobahnen und Bundesstraßen von mehr als 50.000 Kilometern Länge betreffen.

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