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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 01/2022

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Neue Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk ab 01.01.2022 allgemeinverbindlich
 
 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 28. Dezember 2021 ist im Bundesanzeiger der Erlass der Elften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk (11. DachdArbbV) gemäß § 7 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bekanntgemacht worden.

 

Der ZVDH und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatten den Antrag direkt im Nachgang zum Tarifabschluss am 16. Juli 2021 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingereicht. Die Verordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Der Vorgänger-Branchenmindestlohntarifvertrag war mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten.

 

Dachdecker-Mindestlohn

 

Der Mindestlohn 1 beträgt für ungelernte Arbeitnehmer ab 1. Januar 2022 zunächst 13,00 Euro pro Stunde. Er steigt ab 1. Januar 2023 auf 13,30 Euro pro Stunde. Für ausgebildete Arbeitnehmer (Gesellen) beträgt der Mindestlohn 2 ab sofort 14,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2023 wird er auf 14,80 Euro pro Stunde angehoben.

 

Der Anspruch auf den Mindestlohn für die im Kalendermonat geleisteten Stunden wird spätestens zum 15. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den er zu zahlen ist. Dies gilt nicht für Betriebe, soweit diese nachweislich eine betriebliche Arbeitszeitflexibilisierung unter den Voraussetzungen des Rahmentarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk durchführen.

 

Den kompletten Beitrag können Sie sich hier herunterladen.

 

Anlage 1 TV Mindestlohn

Anlage 2 ZVDH-Infoblatt

 
Arbeitszeiten im Dachdeckerhandwerk
 

Aus aktuellem Anlass und aufgrund von hoher Nachfrage senden wir Ihnen noch einmal die Arbeitszeiten im Dachdeckerhandwerk für das Jahr 2022.

 

Arbeitszeiten im Dachdeckerhandwerk

 
Lehrgangsinformationen für

Ihre(n) Bauklempner*in

 
Bitte beachten Sie für Ihre Mitarbeiter*innen das nachfolgende Lehrgangsangebot der GFW-Dach mbH.

 

Die Buchung/Anmeldung nehmen Sie bitte online vor:

https://gfw-dach.de/seminar/gfw-003-bauklempnerin-im-dachdecker-und-klempnerhandwerk-modul-1-loettechnik-entwaesserungsanlagen-einfassungen/

 

Dachdecker bestätigen Happe im Amt

 
 

 

Die Dachdecker-Innung Paderborn hat gewählt. Im Amt bestätigt wurde Obermeister Markus Happe. Ebenso sein Stellvertreter Peter Löhr. Lehrlingswart ist ab sofort Christian Thiele. Als dessen Stellvertreter fungiert Denis Eikel. Zu den weiteren Vorstandsmitgliedern gehören Christian Hartmann, Werner Krolpfeifer, Andreas Koppe, Burkhard Saabel und Jürgen Stangenberg. Aus dem Vorstand ausgeschieden sind der ehemalige Lehrlingswart Udo Deppe und Vorstandsmitglied Walter Kuhlmann. Beide wurden für ihr langjähriges Engagement mit Ehrennadeln des Verbands ausgezeichnet.

 

Vorstand und Geschäftsführung gratulieren den gewählten Kandidaten herzlich und bedanken sich bei den Herren Deppe und Kuhlmann für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.

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