| Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der nächsten ZVDH-Delegiertenversammlung am 28.03.2025 in Dresden steht turnusgemäß die Wahl für das Amt des Vizepräsidenten des ZVDH an. Die Amtszeit von Vizepräsident André Büschkes läuft aus. Herr Büschkes hat erklärt für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen.
Die Durchführung der Wahl erfolgt gem. § 22 Ziff.1 der ZVDH-Satzung in Verbindung mit Ziff. VIII der Geschäftsordnung für die Durchführung der Delegiertenversammlung. Danach versendet die ZVDH-Geschäftsstelle Vorschlagslisten an die örtlichen Mitglieder. Die Formulare mit näheren Hinweisen finden Sie in den beigefügten Anlagen.
Voraussetzungen sind nach § 22 der Satzung des ZVDH (Wahl des Präsidiums), dass die für das Präsidium zu wählenden Mitglieder bei der Wahl das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben. Ferner muss der Kandidat/ die Kandidatin Dachdeckermeister/-in sowie in der Handwerksrolle für das Dachdeckerhandwerk eingetragen oder aber Gesellschafter/-in in einem Dachdeckerunternehmen sein. Die Delegiertenversammlung kann in einer gesonderten Abstimmung Ausnahmen von Ziff. 2, Satz 2 zulassen. Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der Mitwirkung als Vizepräsident/-in in der höchsten Organisation unserer Dachdeckerorganisation haben oder kennen Sie jemanden, der als Kandidat/-in Interesse daran hätte, so bitten wir, die beigefügten Formulare bis spätestens 10.02.2025 ausgefüllt an uns zu senden.
Über etwaige Kandidaten und den Verlauf der Wahl werden wir selbstverständlich berichten. |