Sehr geehrte Damen und Herren,
das Produktdatenblatt Unterdeckplatten aus Holzfasern (UDP) von Dezember 2012, Bestandteil der Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, enthält die Anforderungen und Nachweisverfahren für Unterdeckplatten, gegründet unter anderem auf die Norm DIN 4108, Teil 10 aus 06-2008.
Dort ist in Tabelle 13 unter dem Kürzel DAD (Außendämmung von Dach oder Decke, vor Bewitterung geschützt, Dämmung unter Deckungen) unter dem Kürzel „ds“ (sehr hohe Druckbelastbarkeit) eine Druckfestigkeit von 100 kPa als Mindestanforderung für Holzfaserdämmstoffe (WF) angegeben.
Die DIN 4108 Teil 10 ist Ende 2021 neu erschienen und enthält nun in der Tabelle 13 -Mindestanforderungen an Holzfaserdämmstoffe (WF) nach DIN EN 13171- in der Zeile für Außendämmung von Dach oder Decke, vor Bewitterung geschützt, Dämmung unter Deckungen (DAD), das Kurzzeichen „dh“ (hohe Druckbelastbarkeit) mit 100 kPa. Das Kürzel „ds“ wird jetzt mit 150 kPa angegeben.
Da eine Druckbelastbarkeit von 100 kPa für die Unterdeckplatten ausreichend ist, hat der Ausschuss Zusatzmaßnahmen und Einbauteile beschlossen, das Kürzel „ds“ in der Tabelle 1 des Produktdatenblattes für Unterdeckplatten in das Kürzel „dh“ zu ändern, um der Norm zu entsprechen.
Das geänderte Produktdatenblatt soll mit dem Merkblatt Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen und dem Produktdatenblatt für Unterdeck- und Unterspannbahnen veröffentlicht werden. Produkte, die auf Grundlage der DIN 4108 Teil 10 von 11-2021 deklariert sind, können daher bereits jetzt mit der Druckfestigkeit der Klasse „dh“ regelkonform verarbeitet werden.
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