Anwendung der Stoffpreisgleitklausel bei öffentlichen Bauvorhaben |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Grundlage für die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel ist das Formblatt 225 VHB (Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes).
Die Berechnung der Mehr- oder Minderaufwendungen wird in den Ziffern 3.3 und 3.4 im Detail beschrieben. Hier geht es um die sogenannten Basiswerte 1-3. Zum besseren Verständnis senden wir Ihnen für den Baustoff Bitumenbahnen eine Modellrechnung. Verwendet wurde der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte vom 21.04.2022, der beim statistischen Bundesamt abgerufen werden kann.
Wir hoffen, dass die Berechnung von Mehrpreisen anhand dieser Beispielrechnung verständlicher wird.
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Preise und Verfügbarkeit bei Dachziegeln und Dachsteinen |
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Die in letzter Zeit zu beobachtenden Preissteigerungen bei vielen Bedachungsmaterialien bringen unsere Betriebe angesichts voller Auftragsbücher und langer Ausführungsvorläufe verstärkt in Schwierigkeiten. Insbesondere bei Dachziegeln und Dachsteinen sorgen kurzfristige und zum Teil drastische Preiserhöhungen für Irritationen. Die Spannen unter den einzelnen Herstellern sind dabei enorm.
Der Bundesverband der Ziegelindustrie (BVZI) sowie dessen Mitglieder begründen die Erhöhungen im Wesentlichen mit einer erheblich gestiegenen Nachfrage aufgrund des anhaltenden Bau- und Sanierungsbooms, aber auch mit gestiegenen Produktions- und Transportkosten. Neben den erhöhten Spritkosten ist auch die Verfügbarkeit von Paletten (die Nägel stammen größtenteils aus Russland) sowie von Transportfolien und Umreifungsbändern eingeschränkt. Die besonders energieintensive Produktion von Tondachziegeln hat bei einigen Herstellern dazu geführt, dass Fertigungsstraßen aus Effizienzgründen voll ausgelastet sind, zum Teil aber auch – bspw. nach einer geplanten Wartung – zunächst nicht wieder hochgefahren werden. Laut BVZI ist mit den aktuell am Spotmarkt aufgerufenen Gaspreisen eine wirtschaftliche Ziegelproduktion in Deutschland nicht möglich. Es wird in einem weiteren Austausch mit dem BVZI die Frage geklärt, inwieweit die von den Bundesministern Habeck und Lindner angekündigten Bundeshilfen für die von den Folgen des Ukraine-Kriegs besonders betroffenen Wirtschaftsunternehmen diese Situation entschärfen können.
Von Seiten des Handels wird die Ursachenschilderung bestätigt. Gleichwohl kritisiert der Bedachungsfachhandel die von einigen Herstellern – nicht nur im Bereich Dachziegel – praktizierten kurzfristigen Preisankündigungen, die zum Teil in bestehende Lieferverträge eingreifen. Einhellig bestätigt der Handel, dass dessen Lagerkapazitäten nicht nur im Bereich der Deckwerkstoffe deutlich ausgeweitet wurden, so dass ein Bestellannahme-Stopp bei einem Hersteller nicht zu einem Lieferstopp gegenüber dem Dachdeckerbetrieb führen muss. Gleichzeitig wird seitens des Handels um Verständnis gebeten, dass Kontingentierungen notwendig sind, um übermäßige Bevorratungen einzugrenzen und eine möglichst gleichmäßige Belieferung aller Betriebe gewährleisten zu können. Hier sind Parallelen zum letzten Jahr zu beobachten, wo im Frühjahr die Preise für Holz und Dämmstoffe drastisch anzogen, sich im Laufe des Jahres aber beruhigten.
Eine Prognose ist angesichts der momentanen Lage schwierig. Die Preisentwicklung bei (Dach-)Baustoffen hängt von vielen Faktoren ab. Neben der Dauer des Ukraine-Kriegs und der damit teilweise zusammenhängenden Energiepreisentwicklung sind dies auch dessen Auswirkungen auf Inflation und Kaufkraft. Ein weiterer Faktor ist die Zinsentwicklung, ebenso wie die künftige Förderpolitik in Bund und Ländern. Hier hat die Bundesregierung in ihrem „Osterpaket“ zwar grundsätzlich eine Intensivierung im Bereich der erneuerbaren Energien angekündigt, aber Umfang und Dauer sind noch offen.
Wir werden uns weiter für deutlich erhöhte Fördersätze und unbürokratische Verfahren einsetzen. Hierzu haben wir bereits konkrete Vorschläge gemacht (Stichwort: Doppelförderung).
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Update der Fachregel(“Merkblatt Einbauteile für Dachdeckungen”) |
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Das Update der Dachdeckerfachregel ist Anfang April erschienen, die aktuelle Version ist nun 7.1.
In der aktuellen Version sind folgende Änderungen vorgenommen worden:
Es ist eine Neufassung des Merkblattes Einbauteile für Dachdeckungen mit Ausgabedatum April 2022 hinzugefügt worden. Im neuen “Merkblatt Einbauteile für Dachdeckungen” wurde die Differenzierung des Teilsicherheitsbeiwerts für die Schneelasten bei der Bemessung/Dimensionierung der Schneefangsysteme aufgehoben. Es wird nun nicht mehr zwischen Schneefangsystemen, die tieferliegende Gebäudeflächen schützen und Systemen, die Verkehrswege (z.B. Gehwege) schützen unterschieden.
Weiterhin wurde im gesamten Dokument der Begriff „Nachweis“ durch den Begriff „Berechnung“ ersetzt.
Im Fachregelbereich Dachdeckungen mit Schiefer und Dachdeckungen mit Faserzement-Dachplatten gibt es Ergänzungen bezüglich der Unterschreitung der Regeldachneigung. Die Unterschreitung der Regeldachneigung ist bei Deckungen auf Schalungen nicht mehr zulässig. Die Unterschreitung der Regeldachneigung darf nur noch bei Deckungen mit Schiefer und Faserzement auf Lattungen mit den entsprechenden Zusatzmaßnahmen erfolgen. Den komplette Beitrag können Sie sich hier herunterladen. |