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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 13/2023

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Wichtige Information an die Betriebe mit Berufsschülern im Bereich der Innungen

Herford und Minden-Lübbecke

-zentrale Beschulung in Eslohe erst ab dem zweiten Berufsschuljahr-

 
Liebe Innungsmitglieder,

 

für die Dachdecker-Berufsschüler der Innungen Herford und Minden-Lübbecke gilt spätestens ab dem Ausbildungsjahr 2023/2024, das die zentrale Beschulung in der Lorenz-Burmann-Schule in Eslohe erst wieder ab dem 2. Berufsschuljahr möglich sein wird.

 

Zum Hintergrund:

Nach der in der Vergangenheit mit dem Schulministerium NRW getroffenen Absprache gilt, dass die Dachdecker-Berufsschüler aus Westfalen trotz eigentlich freier Berufsschulwahl in Eslohe zentral ausgebildet werden, und zwar mit Beginn des 2. Berufsschuljahres. In Ausnahmefällen, z.B. wenn einer Innung entsprechende Kapazitäten fehlen, darf mit Zustimmung der jeweiligen Bezirksregierung und ggf. der vor Ort bestehenden Berufsschule eine Beschulung in Eslohe bereits ab dem 1. Lehrjahr also der Unterstufe begonnen werden.

Die Bezirksregierung Detmold hat nun die Unterstufe der DD-Berufsschule für die Kreise Herford und Minden-Lübbecke bereits ab dem Ausbildungsjahr 2022/2023 aus dem Bezirksfachklassenverzeichnis gestrichen. Die seit 2013 angebotene Beschulung bereits ab dem 1. Berufsschuljahr kann somit nicht aufrechterhalten werden, sondern wird nun erst wieder regulär ab dem 2. Lehrjahr erbracht.

Der Unterstufenjahrgang 2022/2023 kann im Hinblick auf die späte Mitteilung durch die Bezirksregierung noch in Eslohe absolviert werden; die Anträge betreffend die finanzielle Förderung des Landes für den „notwendigen“ Aufenthalt im Wohnheim in Eslohe und Verpflegung werden allerdings jetzt schon negativ beschieden. Bitte prüfen Sie mit der für Sie zuständigen Innungsgeschäftsführung, ob es ggf. sinnvoll ist, gegen solche ablehnenden Bescheide Rechtmittel einzulegen. Wir stehen Ihnen für weitere Fragen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Den Beitrag können Sie sich hier herunterladen.

 

 

Aus der Beratungspraxis

 

 

Wann fängt die Arbeitszeit an?

 
Immer wieder kommt es in der Beratungspraxis vor, dass nach dem Beginn und dem Ende der täglichen Arbeitszeit gefragt wird. Nicht selten ist dies auch entscheidend für die Frage, ob die Fahrzeit zur Baustelle auch als vergütungspflichtige Arbeitszeit gewertet wird. Der Tarifvertrag lässt

in § 5 Abs. 1 RTV Arbeitgeber und Arbeitnehmer* gemeinsam festlegen, wann Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sein soll. Grundsätzlich gilt aber gemäß Abs. 2, dass die Arbeitszeit an der Arbeitsstelle beginnt und auch dort endet. Arbeitsstelle meint damit grundsätzlich die Baustelle.

mehr…

 

Umfrage – bauphysikalische Schäden bei Dächern mit Solaranlagen
 
Im Rahmen der Überarbeitung der DIN 4108-3 sowie der darin geregelten nachweisfreien Bauteile steht auch das Thema der Solaranlagen, insbesondere der Aufdach-Solaranlagen, zur Diskussion.

 

Der ZVDH setzt sich dafür ein, dass sämtliche nachweisfreien Bauteile für die Montage von Solaranlagen freigegeben werden (Ausnahme: bestimmte Flachdächer in Holzbauweise mit Dämmung zwischen der tragenden Holzkonstruktion).

 

Da für die Untersuchung dieser Bauteile mit hygrothermischen Simulationsverfahren (WUFI, Delphin) entsprechende Datensätze und wissenschaftliche Grundlagen noch nicht vorliegen, ist ein Nachweis über die Praxis-Bewährung dieser Bauteile erforderlich. Hierfür haben wir eine kurze Umfrage erstellt, um die Erfahrungen dachdeckerseitig zu sammeln:

Umfrage
Wichtig ist, dass es nicht um Schäden

– durch fehlerhafte Durchdringungen für die Verankerung der Solaranlagen-Unterkonstruktion

– bei Flachdächern mit Dämmung zwischen der tragenden Holzkonstruktion

geht.

 

Die Umfrage ist bis zum 26. Mai 2023 geöffnet.

Wenden Sie sich gerne an Herrn Christian Anders (canders@dachdecker.de oder 0151-42205128), wenn Sie Fragen haben und weitergehende Informationen benötigen.

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Fax: 0231-99 53 62 54

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