| Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat einen Praxisleitfaden für alle Unternehmen im Bau- und Ausbaubereich herausgegeben. Der Leitfaden widmet sich weniger dem inhaltlichen Umgang mit Asbest, sondern fokussiert sich auf die Abläufe, die bei Vorhandensein von Asbest zu beachten sind. Leider kommt in dem Leitfaden das Wort „Bitumen“ nicht vor, aber auch bei Asbest in Bitumen gelten die gleichen rechtlichen Abläufe, weshalb der Leitfaden eine gute Handlungshilfe darstellt.
Neben rechtlichen Hilfen wird auch das Thema Entsorgung angesprochen, es werden sowohl Praxistipps wie auch Checklisten mitgeliefert. Die auf Seite 11 des Leitfadens genannte Probenahme nach LAGA PN 98 ist nicht direkt für das Dachdeckerhandwerk vorgesehen, da es sich hierbei um Probenahmen bei Entsorgern handelt, nicht aber bei Baustellen. Sachkundige nach TRGS 519 können die Probe entnehmen, als Richtwert gilt eine Probe auf 100qm Fläche bei einer homogenen Struktur. Wir wollen an dieser Stelle zudem erneut darauf hinweisen, dass der ZVDH für Beprobungen (u.a. auf Asbest) einen Rahmenvertrag mit GBA-Analytik abgeschlossen hat, der im neuen ZVDH-Intranet zu finden ist. |