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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 14/2022

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Handwerk im Netzwerk –

Sie dürfen uns gerne verfolgen !!!

 
 

Liebe Innungsmitglieder,

 

seit kurzer Zeit sind wir mit dem Innungsverband in Westfalen auf den Social-Media-Kanälen Facebook, Instagram sowie Linkedin vertreten. Neben unserem bewährten Newsletter „Die Dachpappe“ und Infobrief werden Sie nun auch speziell von der Landesorganisation mit Kurznachrichten über die aktuellen Geschehnisse informiert und unterhalten. Besuchen Sie uns dazu:

 

dachdecker_westfalen
 
Dachdeckerinnung Westfalen
 
Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

 

 

Unsere Bildungseinrichtungen in der überbetrieblichen Unterweisung, die Fachschulen zur Vorbereitung auf die Meistertitel im Dachdecker- und Klempnerhandwerk sowie unsere landesweite Ausbildungskampagne laufen in FB und Instagram schon recht lange und erfolgreich unter:

 

jump_in_your_job
 
Dachdeckerausbildung

 

 

Die Sozialen Netzwerke sind zudem ein guter Kanal, um jugendlich und in kompakter Form auf Services und Aktivitäten der Dachdeckerfamilie in Innung und Landesorganisation hinzuweisen. Gerne nehmen wir dazu auch Beiträge von unseren Innungen auf und teilen, um so auf die Vorteile einer Mitgliedschaft hinzuweisen.

Auf geht´s, Handwerk im Netzwerk – bitte verfolgen Sie uns !

 

Den Beitrag können Sie hier herunterladen.

 

Beschlüsse und Maßnahmen des Ukraine-Kriegs

Geflüchtete im Dachdeckerhandwerk beschäftigen:

Was muss beachtet werden ?

 
 

Hiermit informieren wir über handwerksrelevante Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz anlässlich des Ukraine-Kriegs.

 

Geflüchtete im Dachdeckerhandwerk beschäftigen: Was muss beachtet werden?

Grundsätzlich gilt: Für die Arbeitsaufnahme von Ukrainern und Ukrainerinnen bzw. deren abhängige Beschäftigung ist keine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich. Sofern eine Berufsanerkennung dennoch, z.B. wegen einer längerfristigen Bleibeabsicht angestrebt wird, führen Handwerkskammern die Anerkennungsverfahren für handwerkliche Berufsqualifikationen durch.

 

Um eine zügige Vermittlung in Arbeitsplätze zu ermöglichen, die den Qualifikationen der Arbeitssuchenden entsprechen, soll bei nicht-reglementierten Berufen eine Selbsteinschätzung der Geflüchteten aus der Ukraine zu ihren beruflichen Qualifikationen ausreichen. Der ZDH und DIHK erarbeiten derzeit mit der Bundesagentur für Arbeit einen Erfassungsbogen. Bei reglementierten Berufen werden sich Bund und Länder für eine schnelle und einheitliche Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Bildungsabschlüssen einsetzen. Für Handwerksberufe besteht hierzu bereits ein etabliertes Anerkennungsverfahren.

 

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz ist eine Erwerbstätigkeit möglich. Diese muss von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Die Ausländerbehörde wird bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist.

 

Rechtsgrundlage: Bis zum 23. Mai 2022 gelten Sonderregeln für Flüchtlinge aus der Ukraine – sie dürfen sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten und können Aufenthaltstitel beantragen. Das gilt für ukrainische Staatsangehörige, aber auch weitere Personengruppen. Eine Arbeitsaufnahme ist jedoch nicht automatisch erlaubt, sondern muss von der zuständigen Ausländerbehörde erlaubt und im Aufenthaltstitel vermerkt werden. Eine Zustimmung der Arbeitsagentur ist nicht erforderlich.

 

Den vollständigen Text finden Sie hier.

 

FAQ des Bundesministeriums

 

Berufsabitur – ein Instrument der Fachkräftesicherung?

 
 

Mit der durch Sie getragene Kampagne „Jump In Your Job“ erreichen wir die Schüler der 7 bis 8 Klasse, um ein erstes Interesse für die Beruf und die Ausbildung zum Dachdecker zu wecken. Die Kampagne halten wir nach wie vor für sehr erfolgreich. Zur Ausschöpfung weiterer Mittel könnten möglicherweise auch andere Zielgruppen für die Gewinnung von gewerblichen Mitarbeitern und späteren Fachkräften sinnvoll sein. Dazu könnte eine „Berufsschule mit Abiturabschluss“ oder aber die Gewinnung von „Studienabbrechern“ nützlich sein. Bitte nehmen Sie an der nur eine Minute dauernden Umfrage teil und helfen Sie uns ein Meinungsbild aus dem Dachdeckerhandwerk zu bekommen. Die Umfrage läuft überregional und soll unabhängig von der Frage der Umsetzbarkeit zunächst nur eine grundsätzliche Tendenz erkennen lassen. Schon jetzt sagen wir vielen Dank!!!

Hier geht´s zur Umfrage
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Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund


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Fax: 0231-99 53 62 54

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