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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 14/2024

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Unterdeckbahnen & Unterspannbahnen – neues Produktdatenblatt und Verwendung von Bahnen nach altem Produktdatenblatt

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit April 2024 gilt das neue Produktdatenblatt für Unterdeckbahnen und Unterspannbahnen.

 

Der Fachausschuss Zusatzmaßnahmen & Einbauteile bei Dachdeckungen hat in der Entwicklung dieses neuen Produktdatenblatts Wert auf eine Beibehaltung des Qualitätsniveaus der Bahnen gelegt. In den vergangenen Jahren mussten jedoch auch Probleme mit der Dauerhaftigkeit von sehr leichten Bahnen festgestellt werden. Daher wurden in das neue Produktdatenblatt Mindestanforderungen an das Flächengewicht aufgenommen, die diese Probleme lösen sollen und wie folgt aussehen:

 

1. Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 für Bahnen ohne Trägereinlage,

2. Flächengewicht von mindestens 140 g/m2 für Bahnen mit Trägereinlage.

mehr…

 

Beratungspflicht nach § 48 GEG

 
Die Beratung des Kunden durch einen Energieberater ist bei sich auswirkenden Veränderungen am Gebäude allemal sinnvoll. Wann aber besteht eine Beratungspflicht. § 48 Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt eine solche Beratung vor, wenn Änderungen vorgenommen werden und zudem Berechnungen über die energetische Bilanz des gesamten Gebäudes erstellt werden sollen. Wird keine Berechnung des Gebäudes durchgeführt, muss auch kein Informationsgespräch verpflichtend durchgeführt werden. Entsprechend besteht auch keine Hinweispflicht für den Betrieb. Problematisch wird es lediglich, wenn das ausführende Unternehmen bei Erstellung des Angebots gar nicht weiß, ob eine Gesamtberechnung für das Gebäude durchgeführt wird oder nicht. Bei Bedarf kann ein entsprechendes Hinweisblatt übergeben werden, welches wir als Muster beifügen.
Hinweisblatt

 

Qualifikation zur elektrotechnisch unterwiesenen Person im Dachdeckerhandwerk (EuP)

 
Mit Newsletter 12/2024 haben wir über den aktualisierten Muster-Subunternehmervertrag zwischen ZVDH und ZVEH berichtet, um gemeinsam die Kooperation und Aufgabenverteilung zwischen Elektro- und Dachdeckerhandwerk bei der Installation von PV-Anlagen rechtlich zu unterstützen. Dieser sieht vor, dass zur Förderung der Arbeitssicherheit nach der hierzu getroffenen Verbändevereinbarung eine Elektrofachkraft im Partner-Elektrobetrieb mit einer elektrotechnisch unterwiesenen Person im Dachdeckerbetrieb zusammenarbeitet. Ziel ist die fachgerechte Ausführung von Arbeiten durch den Dachdecker an den Komponenten der Photovoltaik-Anlage, von welchen Gefährdungen durch Spannung ausgeht.

 

Um die Qualifikation als EuP zu erlangen, gibt es verschiedene Wege: zum einen können die Bildungszentren der Berufsorganisation einen entsprechenden Kurs anbieten, dafür wurden gemeinsam mit der BG BAU und der BG ETEM Rahmeninhalte abgestimmt, die sich aus 5 Lerneinheiten Praxis und 3 Lerneinheiten Theorie zusammensetzen, die Rahmeninhalte finden Sie in der Anlage.

 

Alternativ ist es auch möglich, eine Person zur EuP im Zuge einer Unterweisung durch eine Elektrofachkraft zu schulen. Die Inhalte und der Umfang sollten sich in dem Fall an den gemeinsam definierten Weiterbildungsinhalten orientieren.

Schulungsinhalte
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