Sehr geehrte Damen und Herren,
am 17.05.2023 hat der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag der Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags zur Regelung einer Inflationsprämie für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk (TV Inflationsprämie) zugestimmt. Die Allgemeinverbindlichkeit tritt rückwirkend zum 01.05.2023 in Kraft.
Hintergrund
Der ZVDH und die IG BAU haben am 28.10.2022 im Rahmen des Lohntarifkompromisses die Zahlung einer Inflationsprämie an die Beschäftigten des Dachdeckerhandwerks in Höhe von insgesamt 950,00 € vereinbart. Dabei sollte die erste Teilzahlung in Höhe von 475,00 € spätestens mit der Februarabrechnung 2023 erfolgen. Die Tarifvertragsparteien hatten sich verpflichtet, die Allgemeinverbindlichkeit des TV zu beantragen. mehr… |