| Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Beratung der Betriebe kommt es häufig zu Rückfragen bzgl. des Umgangs mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK. Oft geht es dabei um die Frage der Überdeckung, die notwendige Qualifikation oder die Schutzmaßnahmen.
Mit dem Fachausschuss Arbeits- und Unfallschutz wurde daher ein ZVDH-Infoblatt zu diesem Thema erstellt, welches wir Ihnen in der Anlage 1 übersenden. Das ZVDH-Infoblatt PAK wird ergänzt durch ein Musterformular für die Bedenkenanmeldung im Zuge der Überdeckung (Anlage 2). |