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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 17/2023

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Nullsteuersatz für Umsätze mit PV-Anlagen ab 2023 – Update

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

das BMF hat eine Verwaltungsanweisung zum Nullsteuersatz für bestimmten PV-Anlagen veröffentlicht und auf weitere Fragen des ZVDH geantwortet. Zu beidem informieren wir in zusammenfassender Form.

 

Die Bundesregierung hatte es sich im Koalitionsvertrag zur Aufgabe gemacht, die steuerlichen und bürokratischen Hürden für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Privathäusern abzubauen. Laut Bundesfinanzministerium (BMF) sollte das Motto heißen: „Ihre Photovoltaik-Anlage – Weniger Steuern, weniger Bürokratie“.

 

Leider ist für die leistenden Betriebe knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelungen, was den neuen Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer angeht, genau das Gegenteil eingetreten: Im Zweifel bleiben sie auf Steuerforderungen sitzen und haben mit zwei unterschiedlichen Steuersätzen auch noch mehr Bürokratie. Was vorher ein durchlaufender Posten war, muss jetzt für jede Position und jeden einzelnen Geschäftsfall neu geprüft werden, zudem gibt es große Unsicherheiten, welche wesentlichen Komponenten von der Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes bei der Umsatzsteuer erfasst sind und welche notwendigen Nebenleistungen des Betriebes mit welchem Steuersatz abzurechnen sind. Denn eines hat die Regelung, die nahezu ausschließlich der Finanzverwaltung Vorteile bringt, mit sich gebracht: Das Risiko des Nullsteuer-Ausweises liegt beim Ausführenden und Umsatzsteuer nachzufordern, die nicht in der Rechnung stand, ist deutlich schwieriger als eine Korrektur der Rechnung (§ 14c UStG) durchzuführen.

 

Der ZVDH möchte nun in einem Update zu dem im Januar herausgegebenen Infoblatt „Steuerliche Behandlung von PV-Anlagen“ (Newsletter 3/2023) Antworten auf wichtige Fragen geben, die mittlerweile geklärt werden konnten.

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Sächsische Biberkehlen in Westfalen
 
In der vergangenen Woche fand an der Dachdeckerschule in Sachsen / Bad Schlema eine Weiterbildung für die Praxis-Dozenten unserer Meisterschule aus Eslohe statt.

 

Die drei Dozenten Jan Dolnik, Mike Heupel und Timo Kösters verbrachten eine Woche vor Ort, um sich über Biberschwanzkehlen, gleichhüftig sowie ungleichhüftig, in Kronen- und Doppeldeckung weiterzubilden.

 

Die Schulung wurde von Mathias Feldner (Leiter des Bildungszentrums des Sächsischen Dachdeckerhandwerks e.V.) durchgeführt und war für alle Beteiligten äußerst spannend und lehrreich.

 

Wir konnten unser Wissen vertiefen und neue Techniken erlernen, die wir in unseren zukünftigen Kursen an die Meisterschüler/innen weitergeben werden.

Bei einem geselligen Abend mit dem Ausbilderteam konnten zudem noch viele inhaltliche Aspekte für Meisterkurse und Gesellenprüfungen besprochen werden.

 

 

Mindestlohnverhandlungen in erster Runde

ohne Ergebnis

 
 

Die erste Verhandlungsrunde zur Fortentwicklung des tariflichen Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk fand gestern (21.06.2023) in Wiesbaden statt.

 

Zum Hintergrund: Der allgemeinverbindliche Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk beträgt derzeit 13,30 € für ungelernte gewerbliche Arbeitnehmer (ML 1) und 14,80 € für gelernte Arbeitnehmer (ML 2). Er läuft zum 31.12.2023 ohne Nachwirkung aus, so dass sich die Tarifvertragsparteien frühzeitig über die Zukunft des tariflichen Mindestlohns verständigen wollten, um vor dem Hintergrund der üblichen Dauer des AVE-Verfahrens im Fall einer Einigung genügend Zeitvorlauf zu haben.

 

Übereinstimmung bestand auf beiden Seiten, dass sich der tarifliche Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk bewährt habe und daher fortgeführt werden soll. Keine Einigung war jedoch in der ersten Runde über die Höhe zu erzielen. Insbesondere beim ML 2 forderte die Verhandlungskommission der IG BAU eine deutliche Erhöhung in einem Schritt, während die Tarifkommission des ZVDH sich für eine moderate schrittweise Anhebung aussprach.

 

Auch im Hinblick auf die derzeit bestehende Unsicherheit über die Fortschreibung des gesetzlichen Mindestlohns (hier wird die vom BMAS eingesetzte Mindestlohnkommission in Kürze zur ersten Beratung zusammentreten), verständigten sich die Verhandlungskommissionen von ZVDH und IG BAU auf eine Vertagung. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 30.08.2023 in Köln statt.

 

Den kompletten Beitrag können Sie sich hier herunterladen

 

Klimaschutzpaket der Landesregierung: Kabinett beschließt Klimaschutzpaket und Eckpunkte zum Klimaschutzgesetz

 
Aktuell hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ein umfangreiches Klimaschutzpaket mit dem Titel „Wir packen’s an – gutes Klima für Nordrhein-Westfalen“ beschlossen.

Mit insgesamt 68 ressortübergreifenden Maßnahmen in sieben zentralen Handlungsfeldern sowie Eckpunkten für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes NRW will die Landesregierung den Klimaschutz voranbringen. Alle Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten Wochen und Monate in Umsetzung gehen, einige Maßnahmen wurden bereits eingeleitet.

Mehr als eine Milliarde Euro stehen für die Jahre 2023 und 2024 für Klimaschutzmaßnahmen im Landeshaushalt zur Verfügung, vor allem für klimafreundliche Mobilität, die Wärmewende und den beschleunigten Ausbau von Windkraft und Photovoltaik. Gut eine weitere Milliarde Euro stehen für klimaschutzrelevante Projekte im Rahmen von Programmen der Europäischen Union bis 2027 zur Verfügung.

Die wesentlichen Kernpunkte stellen sich wie folgt dar:

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