| Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 1. Juli 2024 werden grundsätzlich auch Fahrzeuge und Fahrzeugzüge über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) auf Bundesstraßen und Autobahnen mautpflichtig.
Der Handwerksorganisation war es jedoch gelungen, bereits in den Jahren 2021 und 2022 im EU-Recht („Eurovignettenrichtlinie“) eine Ausnahmeoption durchzusetzen, die dann 2023 Grundlage für die sogenannte „Handwerkerausnahme“ im novellierten Bundesfernstraßenmautgesetz wurde. Der ZDH hatte sich frühzeitig mit Hinweisen für praxisgerechte Interpretationen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gewandt. In den letzten Wochen und Monaten wurde auf Basis der ersten Erfahrungen und Rückmeldungen der Abstimmungsprozess mit der politischen und fachlichen Ebene sowie mit dem Mautdienstleister Toll Collect intensiviert. |