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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 18/2022

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Landesverbandstag 2022

 

 
Bis zum 25.07.2022 haben Sie noch die Möglichkeit sich zu unserem Landesverbandstag 2022 in Eslohe – Reiste anzumelden. Unter dem Motto „ Mit uns in die Zu(ku)nft“ möchten wir besonders die Basis unseres Verbandes, das heißt die Dachdeckerbetriebe und Ihre Mitarbeiter zum kühlen Bier und Unterhaltung in die Schützenhalle nach Reiste ins schöne Sauerland einladen. Das sehr umfangreiche Abendprogramm zu dieser kostenlosen Veranstaltung mit Festvortrag, Ehrungen, Prominenz, Livemusik usw. entnehmen Sie bitte der verlinkten Übersicht:
Programm
Anmeldung
 

ZVDH-Unternehmer-Info

Ausgabe 1-10/21 und 2-06/2022

Muster – Ermittlung lohngebundener Kosten / Stundenverrechnungssatz

 
 

Der ZVDH-Fachausschuss Betriebswirtschaft und Unternehmensführung hat es sich zur Aufgabe gemacht, einige „in die Jahre gekommene“ Ausgaben der Reihe ZVDH-Unternehmer-Info zu aktualisieren.

 

Gestartet worden war das Projekt mit der Ausgabe 1 „Muster zur Ermittlung der lohngebundenen Kosten“ und wird nun fortgesetzt mit der Ausgabe 2 „Muster zur Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes“, wobei dabei verknüpfend auf das ermittelte Ergebnis von Ausgabe 1 zurückgegriffen wird.

 

Den kompletten Artikel finden Sie hier.

 

Sie erhalten die Anlagen in Schriftform in Kürze von Ihrer Innung. Hiermit senden wir Ihnen die Muster vorab zu:

 

ZVDH-Muster zur Ermittlung der lohngebundenen Kosten und des Stundenverrechnungssatzes (EXCEL) – Nach Klick auf diesen Link bitte rechts oben unter Download auf XLSX.

 

ZVDH-Unternehmer-Info Ausgabe 1 (PDF)

ZVDH-Unternehmer-Info Ausgabe 2 (PDF)

 

 

 
 

SOKA-DACH informiert: Umstellung des Verfahrens zur Erstattung der Übernahmeprämie an ausbildende Betriebe

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ausbildende Betriebe haben gemäß Tarifvertrag über die Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk Anspruch auf Zahlung einer Übernahmeprämie in Höhe eines Monatslohns (169 Stunden), wenn sie einen im eigenen Betrieb ausgebildeten Auszubildenden unmittelbar nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung für mindestens zwölf Monate als Geselle in Vollzeit weiterbeschäftigen.

Ab Juni 2022 erfolgt die Erstattung der Übernahmeprämie automatisch, wenn SOKA-DACH von den Betrieben die erforderlichen Daten gemeldet wurden und sich ein Anspruch ergeben hat. Anhand der erfassten Daten wird der Erstattungsbetrag ermittelt und dem Beitragskonto des Unternehmens gutgeschrieben. Die Betriebe werden über die Höhe der Erstattungsleistungen informiert. Der bisher für die Beantragung der Übernahmeprämie an die Ausbildungsbetriebe verschickte Erstattungsantrag entfällt ersatzlos.

Betriebe, bei denen die Erstattung einer Übernahmeprämie aussteht, wenden sich bitte direkt an SOKA-DACH. Die Gründe für das Ausbleiben der erwarteten Leistung werden geprüft und fehlende Daten angefordert. Gegebenenfalls sind Beitragsmeldungen zu korrigieren. Kein Anspruch besteht u. a. bei Teilzeitbeschäftigung und bei Unterbrechung der 12monatigen Vollzeitbeschäftigung (z. B. Elternzeit, unbezahlte Freistellung).

Weitere Informationen zur Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk finden Sie auf unserer Webseite www.soka-dach.de unter Leistungen.

Kontakt unter 0611/1601-700 oder leistungen@soka-dach.de.

 
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Fax: 0231-99 53 62 54

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