Am 1. Januar 2023 sind die neuen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Bekannt war bereits, dass die Förderung des Effizienzhausstandards 55 auslaufen wird, um die Fördermittel schwerpunktmäßig auf die Sanierung zu fokussieren. In Kombination mit der anstehenden GEG-Reform soll insbesondere der Anteil erneuerbarer Energien bei Bestandsgebäuden auf 65 % ansteigen.
Während die technischen Mindestanforderungen im Bereich der Gebäudehülle unverändert geblieben sind, wurden die Fördersätze für die Gebäudehülle bereits im August 2022 von 20 % auf 15 % reduziert, wobei durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) weitere 5 % der Investition gefördert werden können.
Bei der Förderung BEG Wohngebäude (WG) ist die Förderung der seriellen Sanierung mit bis zu 15 % neu hinzugekommen. Serielle Sanierung ist dabei definiert als „energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert.”
Details zu den förderfähigen Maßnahmen können Sie dem ebenfalls beigefügten Infoblatt entnehmen. |