„Coronavirus-Infektion kann als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden – Prüfung im Einzelfall“
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) als Berufskrankheit anerkannt werden. In begründeten Einzelfällen keine eine Ansteckung mit dem Coronavirus auch als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dies geht aus einer Veröffentlichung der BG BAU hervor.
Den gesamten Bericht finden sie hier.
Steigende Holzpreise und Lieferengpässe
Seit Anfang 2021 sind drastisch steigende Holzpreise zu beobachten, begleitet von langen Lieferfristen. Immer mehr Handwerksbetriebe (Zimmerer, Schreiner, Dachdecker usw.) berichten, gar kein Holz mehr zu erhalten. Vor allem Dachlatten zum Aufbau von Dachstühlen sind betroffen, aber auch Schalholz. Umfragen
unter 7.000 Dachdecker-Innungsbetrieben (mit über 1.100 Rückmeldungen) belegen das ganz konkret:
Beim Lattholz meldeten rund 60 % der Betriebe eine Preissteigerung von mehr als
50 %, vereinzelt wurde sogar eine Verdreifachung des Preises beobachtet. Rund 30 % gaben Preissteigerungen im Rahmen von 30-50 % an. Beim Schalholz meldeten 45 % der Betriebe eine Preissteigerung bis zu 50 %. Ein Fünftel der Betriebe beklagten Preissteigerungen von über 50 %. Primär geht es um Fichtenholz, das überwiegend für den Aufbau von Dachstühlen verwendet wird. Hierfür kann in der Regel kein Kalamitätenholz (also Holz, das z.B. von Schädlingen wie dem Borkenkäfer befallen wurde) verwendet werden. Für den nicht-sichtbaren Bereich kann das geschädigte Holz allerdings durchaus Verwendung finden.
Es gibt aktuell ein Faktenblatt zum Thema Holz, das die sehr komplexe Marktsituation in diesem Bereich zusammenfasst und mit Zahlen belegt. Abrufbar ist das Faktenblatt hier. Wichtig ist, dass das beigefügte Faktenblatt nur eine Momentaufnahme sein kann. Vor allem ist zu berücksichtigen, dass es zum einen regionale Unterschiede gibt, aber auch, dass zahlreiche der beteiligten Akteure ganz unterschiedliche Positionen einnehmen. Dies alles erschwert eine abschließende Bewertung. So agieren kleine familiengeführt Sägewerke anders als große, so ist bei den Besitzverhältnissen des Waldes zu unterscheiden, ob es sich um Privatbesitz oder Staatseigentum handelt. Das bedeutet aber auch, dass es teilweise zu
widersprüchlichen Aussagen kommen kann. Und auch, dass es keine einfache Lösung gibt. Das Faktenblatt will helfen, eine sachliche und faktenbasierte Diskussion zu führen.