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Newsletter 22/2020

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Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Ausbildungsprämie auch für bereits
geschlossene Neuverträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt mit, dass die Ausbildungsprämie auch für bereits geschlossene Neuverträge beantragt werden kann. Diese Präzisierung soll auch sicherstellen, dass ausbildungswillige Betriebe mit dem Vertragsabschluss nicht bis zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie warten (müssen).

Mit dem Newsletter 21/2020 vom 02.07.2020 hatten wir zu den Eckpunkten des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ und hier im speziellen zur Ausbildungsprämie informiert.

Nach wie vor besteht noch erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der konkreten Antrags- und Förderkonditionen in Form einer entsprechenden Förderrichtlinie, deren Veröffentlichung für Ende Juli in Aussicht gestellt ist.

Dies kann nach Einschätzung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zu einer ungewünschten Zurückhaltung bei den Vertragsabschlüssen seitens der ausbildungswilligen Betriebe führen.

Das für die Ausbildungsprämie federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie folgende Klarstellung bzw. Sprachregelung der genannten Häuser im Hinblick auf die Ausbildungsprämie mitgeteilt:

„Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags kommt es dabei nicht an, d.h., es können auch Ausbildungen gefördert werden, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossen worden ist. Insbesondere steht damit der Abschluss eines Ausbildungsvertrages vor dem 01. August 2020 einer Förderung nicht entgegen.“

Selbstverständlich werden wir Sie über die weitere Entwicklung, vor allem hinsichtlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie informieren.

 

Beitragsunabhängige Arbeitsschutzprämien der BG BAU – künftige Weiterbildungsmöglichkeiten über Verbände und Innungen

Neben den beitragsabhängigen Förderungen von Arbeitsschutzprämien bietet die BG BAU nun seit 01. Juli 2020 auch eine beitragsunabhängige Förderung von Arbeitsschutzprämien zur Absturzprävention in drei Stufen an (BG-Beitrag jedoch mindestens 100 €).

Eine kurze Zusammenfassung der Bedingungen finden Sie hier und nähere Informationen unter diesem Link.

Innerhalb der Förderstufe 3 (bis 10.000€) können Führungskräfte aus Dachdeckerbetrieben am Seminar „Absturzprävention“ über ein E-Learning-Angebot teilnehmen. Hierauf sollen dann weiterführende Seminare zur „Fachkunde Absturzprävention“ aufbauen, welche von Verbänden und Innungen bzw. deren Bildungsstätten durchgeführt werden können. Die BG BAU bewirbt diese bereits und die Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE) steht ebenfalls fest. Weitere Informationen und Rahmenbedingungen für diese Weiterbildungsmöglichkeiten, wie Anforderungen an Bildungsstätten, deren Ausstattung und ggf. vorherige Weiterbildung des Lehrpersonals sowie Kostenübernahmen bzw. -Verteilung klärt der ZVDH zurzeit mit der BG BAU.

Sobald wir hier Näheres wissen, informieren wir Sie entsprechend.

 

Hinweise für Urlaubsrückkehrer aus Corona-Risikogebieten

Mit Beginn der Urlaubssaison wurden Anfragen nach dem richtigen Umgang mit Urlaubsrückkehrern aus Corona-Risikogebieten gestellt.

Das beigefügte Musterschreiben können Sie den Mitarbeitern zwecks Abgabe einer Unterschrift vorlegen. Grundsätzlich besteht für Urlaubsrückkehrer, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, eine Quarantänepflicht (siehe auch beigefügtes Infoblatt des Bundesgesundheitsministeriums).

Die aktuell gültigen Regelungen für NRW finden Sie hier: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.

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