GLEICH IM RADIO, Beginn 10.08 Uhr!!!!
Podiumsdiskussion im Deutschlandfunk zum Thema:
Wettbewerb ums knappe Holz – Die heimischen Wälder zwischen Klimakrise und Rohstoffbedarf
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitgliedsbetriebe,
DDM Hermann Vogt (Bedachungen Hermann Vogt GmbH & Co. KG) wird in der oben genannten Podiumsdiskussion als ehemaliges Vorstandsmitglied des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Westfalen für die Dachdeckerbranche und deren Probleme bei der Preisentwicklung von Holz sprechen.
Die weiteren Teilnehmer der Talkrunde sind unmittelbar oder mittelbar von den Entwicklungen rund um das Thema Holz betroffen. Es sind dies:
– Gräfin von Plettenberg (Lehnhausen)
– Herr Voss, Wald und Holz NRW
– Herr Jan Kirchhoff, Firma Joki Holz
– Herr Tim Kirchhoff, Firma Isowood Fertighaus
– Herr Hermann Vogt, DDM Bedachungen HermannVogt GmbH & Co. KG
Vielleicht können Sie sich ein paar Minuten stehlen und die interessanten Beiträge in der Podiumsdiskussion verfolgen.
Die Sendung wird live ausgestrahlt am
Mittwoch, 16. Juni 2021 von 10.08 Uhr bis 11.30 Uhr.
Fazit aus dem „Materialgipfel“ vom 10.06.2021
Über den Unternehmerverband Handwerk NRW erhielten wir die Möglichkeit an dem vom Wirtschaftsminister Prof. Dr. Pinkwart einberufenen Materialgipfel teilzunehmen. Neben den Vertretern der Baubranche kamen auch die an der Produktion und dem Vertreib von Rohstoffen und Holz beteiligten Vertretern zu der virtuell abgehaltenen Veranstaltung. Der Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen wurde vertreten durch dessen Vorstandsmitglied, Herrn Dachdeckermeister Dirk Sindermann.
Die wichtigsten gemeinsamen Erkenntnisse und Zwischenergebnisse hat das Wirtschaftsministerium festgehalten und sehen wie folgt aus:
Sobald weitere Schritte eingeleitet oder umgesetzt werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Im Übrigen verweisen wir auf unser Musterformular zu den Preisgleitklauseln und praktischen Tipps mit ihren Auftraggebern.
Den Bericht können Sie sich hier herunterladen.
ZVDH-Infoblatt PSAgA
Der ZVDH hat mit dem Fachausschuss Arbeits- und Unfallschutz das ZVDH-Infoblatt zum Thema PSAgA fertiggestellt.
Das Infoblatt soll einen Überblick über die komplexe Thematik ermöglichen und aufzeigen, dass auch bei der Verwendung von PSAgA ein nicht unerhebliches Restrisiko besteht. Deshalb ist eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie notwendig, sofern PSAgA zum Einsatz kommt.
Das Thema Anschlageinrichtungen wird in dem Infoblatt nur angeschnitten und soll ebenfalls separat behandelt werden. Hier ist jedoch die Überarbeitung der DGUV Information 201-056 zu berücksichtigen.
ZVDH-Infoblatt zum Thema PSAgA
Informationen von unserem Rahmenvertragspartner VHV
Haftungsrisiko Arbeitsunfall?
Regress der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall
Arbeitsschutzpflichten sind bekanntermaßen umfangreich. Geschäftsführer und leitende Angestellte können nach einem Arbeitsunfall persönlich und unmittelbar von der Berufsgenossenschaft in Regress genommen, mit der Begründung Unfallverhütungsvorschriften seien verletzt worden. Regressansprüche von mehr als 100.000€ sind dabei keine Seltenheit. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung Bauprotect der VHV deckt auch den Regress eines Sozialversicherungsträgers gegenüber dem Versicherungsnehmer, dessen Geschäftsführung oder seinen Mitarbeitern.
Ansprüche der Sozialversicherungsträger können dann entstehen, wenn sich ein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers während seiner beruflichen Tätigkeit aufgrund eines Unfalles verletzt und ein Sozialversicherungsträger für die daraus entstehenden Folgekosten aufkommen muss. Ein solcher Regress kann sich aus dem Sozialgesetzbuch VII mit der der dort geregelten gesetzlichen Unfallversicherung, konkret aus § 110 SBG VII abgeleitet werden. Daraus ergibt sich, dass ein Versicherungsnehmer, der vorsätzlich oder grob fahrlässig den Unfall herbeigeführt hat, die entstanden Kosten ersetzen müsste. Dabei kommt es nicht auf eine eigenständige Handlung an, sondern es reicht, wenn die Ursache des Unfalles durch ein Handeln oder Unterlassen, bspw. auch unterlassene Unfallsicherungen, vom Versicherungsnehmer zu verantworten ist.
Grundsätzlich gehören fast alle Arbeitssicherungsvorschriften in den Bereich, den ein Versicherungsnehmer einzuhalten hat, um sich nicht dem Risiko des Regresses auszusetzen. Der Regress bezieht sich auf die persönliche Verantwortung des Repräsentanten oder Mitarbeiters des Unternehmens, nicht auf das Unternehmen selbst, da dieses als juristische Person nicht schuldhaft handeln kann.
Für etwaige Fehler besteht über das VHV-Bedingungswerk BAUPROTECT umfassender Versicherungsschutz, solang es nicht um ein vorsätzliches Verhalten geht. Wie jeder Versicherungsanspruch unterliegt aber auch diese Deckung den allgemeinen Ausschlüssen.
Da ein Handeln oder Unterlassen mit Vorsatz generell ausgeschlossen ist kommt es auf die Frage an, ob dies auch für eine etwaige grobe Fahrlässigkeit gilt. Hier gilt: Ansprüche, die durch Arbeiten, welche in Kenntnis der Mangelhaftigkeit durchgeführt werden, sind vom Deckungsschutz ausgeschlossen sind. Auch wenn sich der Ausschluss vom Regelungscharakter grds. nicht spezifisch auf etwaige Arbeitsunfälle bezieht, ist diese Vorschrift trotzdem zu beachten, so dass bspw. eine positive Kenntnis eines Vorarbeiters, dass Unfallverhütungsvorschiften nicht eingehalten werden, zum Ausschluss führen kann. Allerdings ist dies ein sogenannter personifizierter Ausschluss, d.h. nicht der generelle Deckungsschutz des Versicherungsnehmers ist ausgeschlossen, sondern nur der Versicherungsanspruch desjenigen, der in Kenntnis der Mangelhaftigkeit die Arbeiten hat durchführen lassen. So hätte z.B. der Versicherungsnehmer (und seine persönlich vom Sozialversicherungsträger herangezogenen Repräsentanten) weiterhin Deckungsschutz, der Vorabreiter dagegen nicht. Gegen letztgenannten könnte dann der Versicherer in Regress gehen – allerdings nur, wenn wirklich eine positive Kenntnis vorliegt, d.h. der Vorarbeiter von der Gefährlichkeit wusste und es trotzdem zugelassen hat, dass Mitarbeiter sich dem Risiko eines Unfalles aussetzen.
INFOTELEFON: 0180/2232100
Den kompletten Bericht können Sie sich hier herunterladen.