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Newsletter 25/2023

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Absenkung der Winterbeschäftigungsumlage ab dem 1. Oktober 2023

 
In der Tarifrunde 2022 hatten sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Absenkung der Winterbauumlage im Dachdeckerhandwerk von derzeit 2,0 % der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte auf 1,6 % zu beantragen (siehe Rundschreiben Nr. 071/2022 vom 25. August 2022). Hintergrund hierfür war die Tatsache, dass sich bei der Bundesagentur für Arbeit Rücklagen aus nicht in Anspruch genommenen Beitragsmitteln gebildet haben, die auch bei großzügiger Prognose der Winterbeschäftigung (Inanspruchnahme von Mehraufwands- und Zuschusswintergeld sowie anteilige Sozialversicherungsbeiträge beim S-Kug) mit einer Absenkung des Umlagesatzes auf 1,6 % ausreichend finanziert wären. Der Antrag von ZVDH und IG BAU war Ende des letzten Jahres eingereicht worden.

 

Das BMAS hat in Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit dem Antrag der Tarifvertragsparteien nun zugestimmt und am 29. August 2023 die Siebte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung erlassen. Die Verordnung wurde am heutigen Tag (6. September 2023) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.

 

Muster für Abtretung durch den Versicherungsnehmer
 
Nicht selten ergibt sich die praktische Lösung einer Abtretung der Erstattung der Werkvergütung an den Auftragnehmer, so dass sich der abrechnende Betrieb direkt an den Versicherer wenden kann. Wenn der Versicherer bei der Abtretungserklärung nicht auf Anwendung eines durch Ihn erstellten Formulars besteht, bietet sich eine beigefügte Erklärung als Muster an, in welchem nur noch die restlichen Daten ergänzt werden müssen. Durch die Abtretung entzieht sich der Auftraggeber keineswegs der Verpflichtung zur Zahlung des Werklohns für den Fall, dass der Versicherer nicht oder nur teilweise zahlt. Auch dies ist in dem Muster erklärt, welches Sie zukünftig über unser Archiv abrufen können. Für Anregungen zur Vereinfachung der betrieblichen Praxis sind wir dankbar und setzen entsprechende Ideen gerne für Sie und Ihren beruflichen Alltag in die Praxis um!
Muster

 

Streetworker soll Dachdecker-Azubis sensibilisieren

 
Ordnungsamt und Sicherheitsdienst in Eslohe bekommen bei ihrem Einsatz gegen das Fehlverhalten von Dachdeckerschülern im öffentlichen Raum jetzt Unterstützung von einem Streetworker. Das hat Bürgermeister Stephan Kersting mitgeteilt. Eingestellt worden ist der Streetworker allerdings keineswegs von der Gemeinde. Es handelt sich dabei um ein Projekt des Berufsförderungswerks der Dachdeckerschule. Aufgabe des Streetworkers wird es laut Kersting unter anderem sein, die Dachdeckerschüler in einem Sozialkompetenztraining zu sensibilisieren und auf ihr problematisches Verhalten anzusprechen.
mehr…

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

 

Verantwortlich:

RA F.-M. Sybrecht

Hauptgeschäftsführer

 

Stockholmer Allee 53

44269 Dortmund

 

Telefon: 0231 99 53 62 55

Fax: 0231 99 53 62 54

 

E-Mail: kontakt@dachdecker-westfalen.de

www.dachdecker-westfalen.de

 

Alle Newsletter finden Sie zudem auf unserer Homepage im Archiv unter:

Archiv | Westfalen | Landesinnungsverband d. Dachdecker (dachdecker-westfalen.de)

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