| Sehr geehrte Damen und Herren,
um Arztpraxen und Patienten zu entlasten, wurde die telefonische Krankschreibung in der Corona-Pandemie als Sonderregelung eingeführt und mehrfach verlängert. Seit Dezember 2023 ist sie wieder grundsätzlich möglich. Ein neuer Rekord an Krankschreibungen, wie ihn die AOK in diesem Monat veröffentlicht hat, legt die Vermutung nahe, dass ein Zusammenhang zwischen der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und erhöhten Arbeitsunfähigkeiten bei Beschäftigten besteht. Die Bundesregierung will das Instrument im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative überprüfen.
Mit einer Beantwortung der untenstehenden Fragen helfen Sie uns dabei, Fakten für eine Positionierung unseres Verbandes in der laufenden Diskussion zu sammeln. |