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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 27/2024

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Arbeitszeiten im Dachdeckerhandwerk

 
I. Regelarbeitszeit

 

In der 49. KW steht die Umstellung gem. Rahmentarifvertrag auf die Winterzeit für die gewerblichen Arbeitnehmer an. Darum weisen wir noch einmal auf die wichtigsten Daten hin:

 

In § 3 des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk ist die wöchentliche Arbeitszeit geregelt. Die gespaltene Arbeitszeit von 40,0 Stunden in den Sommermonaten und 37,5 Stunden in den Wintermonaten soll den unterschiedlichen jahreszeitlichen Arbeitsbedingungen und Arbeitsmöglichkeiten im Dachdeckerhandwerk Rechnung tragen.

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Meistergründungsprämie NRW

 
Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie. Durch die Neufassung der Meistergründungsprämie wird das Gründen einfacher und zugleich finanziell attraktiver.

 

So wird die Förderung für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz von bislang max. 7.500 Euro auf bis zu max. 10.500 Euro erhöht.

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Dachdecker- und E-Handwerk kooperieren erfolgreich im PV-Bereich

 
Heute informieren wir Sie über die Ergebnisse der Umfrage zur Kooperation Dachdecker-Elektrohandwerk bei der Installation von PV-Anlagen, die identisch auch von unserem Kooperationspartner ZVEH durchgeführt wurde.

Ein paar Fakten aus der Umfrage, an der sich rund 500 Dachdecker-Betriebe beteiligt haben.

 

Kooperation allgemein

65 % der Dachdecker kooperieren immer mit einem Betrieb des E-Handwerks, wenn es um die Installation von PV-Anlagen geht, 15 % geben überwiegend an. Nur 7 % kooperieren nie. Drei Viertel der Betriebe arbeiten – wenn möglich – immer mit derselben E-Firma zusammen.

 

Art der Kooperation

Jeder 5. Dachdeckerbetrieb tritt als Subunternehmer das E-Betriebs auf, bei 36 % der Fälle ist der E-Betrieb Subunternehmen, bei rund der Hälfte besteht kein Subunternehmerverhältnis.

 

Vertragsmuster kaum bekannt

Fast 70 % der Dachdeckerbetriebe kennen die Vertragsmuster nicht, davon erachten aber 50 % die Anwendung einer solchen Vorlage als nützlich, der Rest sieht keinen Bedarf, nur 4 % wenden die Vorlage derzeit an.

 

Qualität der Kooperation

Erfreulich ist die überwiegend sehr positive Bewertung der Zusammenarbeit:

Die überwältigende Mehrheit (78,12 %) beurteilt die Kooperation mit gut oder sehr gut.

 

Kritisch ist zu betrachten, dass die Vertragsmuster wenig bekannt sind. Es wäre schön, wenn Sie die Ergebnisse der Umfrage nochmals zum Anlasse nehmen, um auf die Vorlagen (Nachunternehmervertrag PV-Anlagen Dachdecker sowie Nachunternehmervertrag PV-Anlagen Elektrofachbetriebe) hinzuweisen.

Diese finden Sie im internen Bereich unter der Rubrik Informationen // Recht // Bau- und Vergaberecht. Vielen Dank!

 

Ergebnisse
Pressemitteilung

 

 

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