| I. Regelarbeitszeit
In der 49. KW steht die Umstellung gem. Rahmentarifvertrag auf die Winterzeit für die gewerblichen Arbeitnehmer an. Darum weisen wir noch einmal auf die wichtigsten Daten hin:
In § 3 des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk ist die wöchentliche Arbeitszeit geregelt. Die gespaltene Arbeitszeit von 40,0 Stunden in den Sommermonaten und 37,5 Stunden in den Wintermonaten soll den unterschiedlichen jahreszeitlichen Arbeitsbedingungen und Arbeitsmöglichkeiten im Dachdeckerhandwerk Rechnung tragen.
Das bedeutet:
49. KW 2023 bis zur 17. KW 2024 beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit 7,5 Stunden (37,5 Stunden / Woche)
18. KW 2024 bis zur 48. KW 2024 beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit
8,0 Stunden (40,0 Stunden / Woche)
Somit bitte für 2023/2024 beachten:
04.12.2023 – 26.04.2024: tägliche Arbeitszeit 7,5 Std. – 37,5 Std./Woche
29.04.2024 – 29.11.2024: tägliche Arbeitszeit 8,0 Std. – 40,0 Std./Woche |