Die Bundesregierung hatte es sich im Koalitionsvertrag zur Aufgabe gemacht, die steuerlichen und bürokratischen Hürden für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Privathäusern abzubauen. Mit dem am 20. Dezember 2022 verkündeten Jahressteuergesetz 2022 wurde die Rechtsgrundlage für die Ertragsteuerbefreiung für bestimmte PV-Anlagen sowie den sog. Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen geschaffen.
Momentan wird im Bundesministerium der Finanzen (BMF) an einem gesonderten für die Finanzverwaltung verbindlichen Schreiben gearbeitet, das Anwendungsfragen und Praxisfälle zu der Thematik klären soll. Der ZVDH hat sich im Vorfeld der hierzu in KW 2 stattgefundenen Bund-Länder-Konferenz der Länderfinanzminister mit einem umfangreichen Fragen-Katalog eingebracht. Da das BMF-Schreiben erst für Anfang März 2023 erwartet wird, hat der ZVDH die wichtigsten bereits bekannten steuerlichen Regelungen in einem ZVDH-Infoblatt zusammengestellt (siehe Anlage).
Im Übrigen hat das BMF auch einen Fragen-Antworten-Katalog „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ veröffentlicht, der nach und nach ausgeweitet werden soll. Er ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Über die im angekündigten BMF-Schreiben für das Dachdeckerhandwerk näheren Ausführungsbestimmungen werden wir nach Erscheinen berichten. |