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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 32/2021

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Tarifeinigung beim Mindestlohn Dachdecker

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

wir dürfen Sie in Kenntnis setzen, dass nach Abstimmung in Westfalen und auch bundesweit nach Befragung aller Landesverbände der am 30.06.2021 mit dem Sozialpartner ausgehandelte Tarifvertrag zum Mindestlohn angenommen wurde.

Hintergrund

Der allgemeinverbindliche Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk liegt derzeit bei 12,60 Euro für ungelernte gewerbliche Arbeitnehmer (Mindestlohn 1) bzw. 14,10 Euro für ausgebildete Arbeitnehmer (Mindestlohn 2). Der Tarifvertrag Mindestlohn ist befristet bis zum 31.12.2021 und läuft zu diesem Zeitpunkt aus.

Tarifergebnis

Auf der Grundlage der am 30.06.2021 stattgefundenen ersten Verhandlungsrunde konnte bereits ein Ergebnis erzielt werden. Dieses sieht wie folgt aus:

Mindestlohn 1:

• ab 01.01.2022 13,00 Euro

• ab 01.01.2023 13,30 Euro

 

Mindestlohn 2:

• ab 01.01.2022 14.50 Euro

• ab 01.01.2023 14,80 Euro

 

• Laufzeit: 2 Jahre (bis 31.12.2023)

 

• Erweiterung der Ausnahmetatbestände vom tariflichen Mindestlohn:

Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer

Schulausbildung beschäftigt werden, fallen bis zu einer Beschäftigungsdauer

von 70 Arbeitstagen (bisher 50 Arbeitstage) nicht unter die

Mindestlohnverpflichtung.

 

Die Abstimmung verlief im Umlaufverfahren:

In Westfalen stimmten von 28 Innungen 20 Innungen für die Annahme des Tarifvertrages. 8 Innungen gaben keine Stimme ab.

Auf Bundesebene sind von 130 möglichen Stimmen 127 Stimmen abgegeben worden. Davon stimmten für die Annahme 123 Stimmen, dagegen waren 4 Stimmen.

Damit war die nach § 20 Ziff. 7 der ZVDH-Satzung erforderliche 2/3-Mehrheit deutlich gegeben.

Der Sozialpartner wurde informiert, sodass der Tarifvertrag unterschrieben werden konnte und der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt wird. Über die zu erwartende Annahme dieses Antrages durch das Bundesarbeitsministerium werden wir berichten.

Den Bericht können Sie sich hier herunterladen.

 

Urkunde zum Gesellenbrief neu gestaltet

Den Gesellenbrief mit einer schönen Urkunde zu begleiten gehört schon länger zum Repertoire der Berufsorganisation. Er ermöglicht es der ausstellenden Institution des Dachdeckerhandwerks sich gegenüber dem/der frisch gebackenen Gesellen*in positiv zu positionieren.

Die Urkunde wird mit Stolz entgegengenommen und oft als Wandschmuck präsentiert.

Bisher stand die Urkunde als pdf-Datei mit editierbaren Feldern zur Eingabe der individuellen Angaben zur Verfügung.

Dies stößt jedoch an seine Grenzen, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Genderdiskussion.

Aus diesem Grund wurde die Urkunde nun als Worddatei angelegt, die eine umfassende Editierung und damit auch individuellste Anpassung ermöglicht.

In diesem Zuge wurde auch das Layout modernisiert.

Den Bericht können Sie sich hier herunterladen.

Gesellenurkunde

 

Betriebsvergleich 2020 – Erhebungsbogen

Wer immer schon wissen wollte, wo sein Betrieb steht, was andere Betriebe gleicher Branche, Größe und Struktur umsetzen, aufwänden und erwirtschaften, der sollte an dieser Untersuchung teilnehmen. Nehmen Sie sich daher etwas Zeit und füllen diesen Erhebungsbogen sorgfältig aus. Sie machen die Arbeit nicht umsonst. Sie erhalten als Teilnehmer eine Unternehmensanalyse, in der Ihre Zahlen mit denen anderer Betriebe verglichen werden. Sie können bei Abweichungen Ihrer betrieblichen Werte vom Durchschnitt Schwachstellen im eigenen Unternehmen erkennen, beseitigen und somit Ihre Betriebsführung verbessern. Den Erhebungsbogen finden Sie hier.

LETZTER ABGABETERMIN: 15. OKTOBER 2021

 

Landes-Gewerbeförderungsstelle des

nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Postfach 10 34 12

40025 Düsseldorf

 

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Den Bericht können Sie sich hier herunterladen.

Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund


Telefon: 0231-99 53 62 55

Fax: 0231-99 53 62 54

E-Mail: kontakt@dachdecker-westfalen.de

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