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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 33/2020

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Corona-Maßnahmen für NRW ab 01. Dezember bis (zunächst) 20. Dezember 2020

Liebe Mitglieder,

unten sehen Sie in knapper Zusammenfassung die wesentlichen Änderungen/Verschärfungen zum bereits bestehenden Teil-Lockdown :

Weiterhin muss schließen:
Gastronomiebetriebe, Freizeiteinrichtungen, Museen – solche und andere Einrichtungen des öffentlichen Lebens-

Im Übrigen gilt der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung vom 02.11.2020.

In NRW gilt:
Treffen im öffentlichen Raum: Nur noch erlaubt mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, wobei nicht mehr als 5 Personen gestattet sind -ausgenommen Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren.

Maskenpflicht: Gilt für alle geschlossenen Räume, am Arbeitsplatz, sofern 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden kann. Im Einzelhandel und im unmittelbaren Umfeld von Geschäften (Eingang, Parkplatz etc.).

Begrenzte Kundenzahl: In Supermärkten, Kaufhäusern, Baumärkten und ähnlichen Handelseinrichtungen ab einer Verkaufsfläche von 800 qm werden weitere Einschränkungen getroffen.

Kontakte reduzieren: Auch im privaten Bereich wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren beziehungsweise infektionssicher zu gestalten.

Skilifte: Skilifte werden geschlossen!

Weihnachtsbaumverkauf: Ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelung zulässig.

Kontakte zu den Feiertagen: Im Zeitraum 23.12.2020 – 01.01.2021 ist ein Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit höchstens 10 Personen zulässig -Kinder bis 14 Jahre ausgenommen-. Insoweit gilt kein Besuchs- oder Beherbergungsverbot!

Weihnachtferien: Sollen fast überall am 19.12.2020 beginnen.

Feuerwerk an Silvester: Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt! Die örtlich zuständigen Behörden sollen/werden darüber hinaus die „Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen“ verbieten, „für die ohne solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind.“

Was gilt an Schulen: Verbindlich gilt eine Maskenpflicht ab der 7. Klasse auch im Unterricht. Im Übrigen bleibt es je nach Infektionsgeschehen im konzeptionellen Gestaltungsbereich der jeweiligen Schule und oder den aufsichtführenden Behörden. Bei positiv getesteten Schülern sollen diese und unmittelbare Mitschüler in eine mindestens 5-tägige Quarantäne. Hier sind maßgeblich die Vorgaben der Gesundheitsämter.
Klassenfahrten sind bis einschließlich Ostern gestrichen!

Bleiben oder werden Sie gesund!

 

Mayener Meisterwoche findet 2021 nicht statt

Angesichts der aktuellen Infektionszahlen ist für die Macher der Mayener Meisterwoche klar: Diese kann im Januar 2021 nicht stattfinden. Auch wenn mittlerweile das virtuelle Miteinander geübt ist, habe man sich entschieden, die Veranstaltung komplett ausfallen zu lassen, also weder in hybrider noch in digitaler Form durchzuführen.

Dieses Event für ehemalige Mayener Dachdeckerfachschüler, Unternehmer aus Handwerk, Fachhandel und Industrie, Bauplaner sowie Architekten lebt vor allem von dem Miteinander, dem Netzwerken und dem intensiven persönlichen Austausch. Und das funktioniere dann eben doch nur auf einer Präsenzveranstaltung, vor allem, wenn man bedenkt, dass man mit rund 500 Teilnehmern rechne, erklärt Ulrich Sparrer, Vorsitzender des Berufsbildungswerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks (BBW). Die Entscheidung sei nicht leichtgefallen, ergänzt Artur Wierschem, Vorsitzender des Vereins ehemaliger Mayener Dachdecker-Fachschüler (VEM), aber in diesen Zeiten verbiete sich eine solch große Veranstaltung ganz einfach.

Auch die Jahreshauptversammlungen des BBW sowie des VEM werde man zum üblichen Zeitpunkt nicht durchführen können. Dafür plane man für 2022 wieder eine Mayener Meisterwoche im gewohnten 3-Tage-Umfang mit zahlreichen Fachbeiträgen rund ums Dachdeckerhandwerk.

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