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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen

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Newsletter 9/2025

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Solarpflicht ab 2026

 
Liebe Mitglieder,

 

vor dem Hintergrund zahlreicher Rückfragen, die uns derzeit erreichen, bringen wir Sie zum Thema SOLARPFLICHT AB 2026 gerne noch einmal auf den neuesten Stand:

 

Ja, in Nordrhein-Westfalen besteht ab dem 1. Januar 2026 eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Bestandsgebäuden, einschließlich privater Wohnhäuser. Diese Regelung ist in der Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) sowie in der Solaranlagenverordnung NRW (SAN-VO NRW) verankert.

mehr…

 

Große Bühne für das Dachdeckerhandwerk bei 1LIVE!

 
Während ganz NRW den Abiturient*innen die Daumen drückt, machte Timo Kösters der Dachdeckerschule Eslohe im Radio auf etwas Wichtiges aufmerksam: Auch die Meisterprüfungen im Handwerk laufen gerade – und das verdient ebenso viel Respekt!

 

1LIVE reagierte prompt und sprach live im Radio mit ihm über den Ablauf der Meisterprüfung, die Herausforderungen – und die Bedeutung des Dachdeckerberufs. Authentisch, sympathisch und eine starke Werbung für das Handwerk!

👉 Audioaufnahmen hier anhören – Meisterprüfung im Fokus
Ein tolles Beispiel dafür, wie viel Leidenschaft und Stolz im Dachdeckerhandwerk steckt!

 

ZVDH-Lobbyerfolg – Dachdeckerhandwerk als Schlüsselberuf für Klimaanpassung anerkannt

 
Wir freuen uns, Sie über einen wichtigen Erfolg auf Bundesebene informieren zu können: Im aktuellen Abschlussbericht „Kompetenzen für Klimaanpassung – Die Rolle der beruflichen Bildung“ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wird das Dachdeckerhandwerk als einer von nur drei Ausbildungsberufen besonders hervorgehoben, die einen wesentlichen Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Dies ist nicht zuletzt das Ergebnis der intensiven fachlichen und politischen Arbeit des ZVDH – und zugleich ein starkes Signal für die künftige Positionierung unseres Handwerks als Klimaberuf mit systemrelevanter Bedeutung.
Hier klicken

 

Zum 28. Juni 2025: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt

 
Am 28. Juni 2025 treten neue EU-Gesetze zur Barrierefreiheit, speziell von Websites, in Kraft. Bestimmte Website-Betreiber sind dann gesetzlich verpflichtet, neue Standards der Barrierefreiheit umzusetzen. Dabei geht es beispielsweise um die Anpassung von Kontrasten und Schriftgrößen für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Kriterien basiert dabei auf den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die von der Web Accessibility Initiative (WAI) erstellt werden.

 

Welche Anbieter diese Vorgaben erfüllen müssen und welche nicht, ist aktuell unter Juristen umstritten. Nach Einschätzung mehrerer IT-Rechtsexperten reicht in vielen Fällen bereits ein einfaches Kontaktformular aus, dass die Anwendung des BFSG verpflichtend wird.

 

Unter dem folgenden Link könnt ihr einen ersten Check eurer Website durchführen und euch über das Gesetz informieren:

Hier klicken
Ihr braucht Unterstützung bei der Umsetzung? Unser Web-Dienstleister, die Goldene Generation GmbH, kann für euch eine vollständige Analyse zum Preis von 299 € netto durchführen. Nötige Anpassungen an euren Webseiten könnt ihr dann selbst, mit euren Agenturen oder ebenfalls mit Hilfe der Goldenen Generation vornehmen:
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Fax: 0231-99 53 62 54

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