| Am 28. Juni 2025 treten neue EU-Gesetze zur Barrierefreiheit, speziell von Websites, in Kraft. Bestimmte Website-Betreiber sind dann gesetzlich verpflichtet, neue Standards der Barrierefreiheit umzusetzen. Dabei geht es beispielsweise um die Anpassung von Kontrasten und Schriftgrößen für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft.
Die gesetzliche Grundlage für die Kriterien basiert dabei auf den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die von der Web Accessibility Initiative (WAI) erstellt werden.
Welche Anbieter diese Vorgaben erfüllen müssen und welche nicht, ist aktuell unter Juristen umstritten. Nach Einschätzung mehrerer IT-Rechtsexperten reicht in vielen Fällen bereits ein einfaches Kontaktformular aus, dass die Anwendung des BFSG verpflichtend wird.
Unter dem folgenden Link könnt ihr einen ersten Check eurer Website durchführen und euch über das Gesetz informieren: |