Gerüste sind ein wichtiger Arbeitsplatz für einen Dachdecker. Die Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (BGI 663) fordert vom Unternehmer, der mit Gerüstbauarbeiten beauftragt wurde, dass er ein Gerüst nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt und ggfs. auch anderen Gewerken zur Verfügung stellt. Für den Gerüstbau muss der Unternehmer dann eine befähigte Person mit entsprechender Qualifikation als Aufsichtsführenden aussuchen. Die befähigte Person muss in die Gefährdungsbeurteilung und die Montageanweisung für den Gerüstbau eingewiesen sein. Umfangreiche Kenntnisse des Gerüstbaus sind für den Dachdecker aber auch erforderlich, wenn er Gerüste von Vorgewerken auf ihre Eignung überprüft. Eignet sich ein bauseitig gestelltes Gerüst nicht für die z.B. beauftragten Dacharbeiten, so darf es von ihm nicht betreten und benutzt werden.
Im Tagesseminar “Gerüstbau im Dachdeckerhandwerk” werden wichtige theoretische Grundlagen des Gerüstbaus anschaulich erklärt. Das Zertifikat des Seminars dokumentiert den Nachweis der Befähigung.
Inhalte:
- Normen, Richtlinien und Unterlagen zum Gerüstbau im Dachdeckerhandwerk
- Grundlagen der längenorientierten Standgerüste (Fassadengerüste)
- Bauteile, Standsicherheit, Arbeits- und Betriebssicherheit, Gebrauchstauglichkeit
- Fang- und Dachfanggerüste nach DIN 4420-1
- Überprüfung der Gerüste nach BGI 663 “Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten”
- Dokumentation der Prüfung nach BetrSichV §11
- Freigabe des Gerüstes
- Freigabeschein, Gerüstsperrung bei Mängeln
- Überprüfung der erworbenen Kenntnisse anhand des Aufzeigens von alltäglichen Beispielmängeln
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