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Innungsverband des Dachdeckerhandwerks Westfalen
Sowohl im gerichtlichen als auch im privaten Gutachtenverfahren muss der Sachverständige bei einem Ortstermin die strittigen, ausgeführten Leistungen zunächst im Ist-Zustand besichtigen, feststellen und in Bild und Wort dokumentieren. Dabei darf der zugrundeliegende Beweisbeschluss bzw. die Beweisfrage des Antragstellers nicht aus den Augen verloren werden, damit das Gutachten auch verwertbar und aussagekräftig ist. Für den…