Sachkundelehrgang Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Asbestzementprodukten – TRGS 519 – Kurs-Nr. 005
Zur gefahrlosen Behandlung von asbesthaltigen Dachprodukten (dem sogenannten Umgang damit) muss zwingend die Sachkunde nach TRGS 519 nachgewiesen werden. Die technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) beschreibt umfassend die Schutzmaßnahmen der Ausführenden bei ASI-Arbeiten. Während der ASI-Arbeiten bei Asbestzementprodukten muss ein Sachkundiger nach TRGS 519 Aufsicht führen. Diese Qualifikation sollte jeder Mitarbeiter eines Dachdeckerunternehmens besitzen. Die Prüfung…